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Auszug - Vertragsverhandlungen Angebot zur Übernahme der Verwaltungs- und Kassengeschäfte des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg hier: ÄNDERUNGEN des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem WuV und der Stadt Barmstedt
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kahns stellt die Vorlage vor und bewertet die Änderungen als redaktionell.
Zunächst fragt Herr Saß bei der Bürgermeisterin an, warum dieser den Vertrag ebenfalls zusätzlich unterzeichnen sollte und leitet auch hieraus ab, dass er über die nun anstehenden Vertragsänderungen hätte vorab informiert werden müssen. Er missbilligt das Vorgehen, auch weil die Änderung seiner Bewertung nach nicht nur Formalie seien.
Herr Gottschalk fragt nach der Begründung für die Änderung an und bringt über die Änderung so kurz nach der Vertragsunterzeichnung seine Verwunderung zum Ausdruck. Auf Nachfrage, ob sich durch die Änderungen nun auch die Stundenanzahl des designierten Mitarbeiter erhöht (selbst wenn die höheren Kosten durch den WUV getragen werden) erklärt die Bürgermeisterin, das die Regelung zu bereits über den Verband zurückgebauten wassergebunden Strecken) sowie Rad- und Gehwegen nun auch formal in den Vertrag mit aufgenommen wurde. Die Mehrkosten hierzu sind für diese nun explizit aufgenommene Aufgabe, noch nicht zu beziffern.
Zum Grund für die Änderung führt Frau Döpke aus, dass die Übernahme der Aufgabe - durch die Stadt Barmstedt – vom WUV Pinneberg genutzt wurde, das bestehende Vertragswerk anzupassen.
Auf Nachfrage des Herrn Hansen, ob die Bestellung eines Geschäftsführers oder einer Geschäftsführerin nicht statt durch den Zweckverband, durch die Stadt zu erfolgen habe, weil dieser in einem Arbeitsverhältnis mit der Stadt stehen soll, erklärt Frau Döpke, die Notwendigkeit eines Geschäftsführers ergibt sich aus der Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips beim WUV Pinneberg heraus. Die Besetzung der Stelle eines Geschäftsführers oder einer Geschäftsführerin ist derzeit nicht absehbar – das Vier-Augen-Prinzip wird in der Stadtverwaltung Barmstedt unter Einbeziehung des zuständigen Sachbearbeiters umgesetzt.
Herr Saß merkt an, dass der WUV Pinneberg nun durch Satzungsänderung den Umfang der Zusammenarbeit ändern kann. Frau Döpke antwortet hierzu, dass Änderungen des Aufgabenumfangs zunächst Neuverhandlungen bewirken. So dies für die Stadt Barmstedt nachteilhaft ist, kann die Änderung zum Anlass einer Kündigung genutzt werden.
(Aufgrund eines Beschlusses des Hauptausschusses in seiner Sitzung am 14.09.2021 wird folgendes ergänzt) Hierzu erwidert Herr Behrens, er bezweifle, dass eine Satzungsänderung des WUV für eine Kündigung unter den Voraussetzungen des § 127 LVwG ausreiche.
Im Anschluss an die Abstimmung sagt Frau Döpke zu, die Gründe für die nun getroffenen Änderungen ausführlich darzulegen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Die Stadtvertretung stimmt dem beigefügten geänderten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Wegeunterhaltungsverband Pinneberg und der Stadt Barmstedt zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 8 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 3 |
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