Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-295-2
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Sachverhalt:
In der Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt am 15.06.2021 wurde bereits der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Wegeunterhaltungsverband Pinneberg und der Stadt Barmstedt beschlossen. In der letzten Vorstandssitzung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg haben sich aber noch Änderungen bezüglich des Vertrages ergeben. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte aber bereits schon am 22.07.2021, da die Verwaltungs- und Kassengeschäfte ab dem 01.08.2021 auf die Stadt Barmstedt übertragen werden sollen. Der geänderte öffentlich-rechtliche Vertrag ist als Anlage beigefügt. Die Änderungen wurden entsprechend in der Anlage „Änderungen des WuV“ markiert.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Die Stadtvertretung stimmt dem beigefügten geänderten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Wegeunterhaltungsverband Pinneberg und der Stadt Barmstedt zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Inhalt des Vertrages
Anlage/n:
- Änderungen des WuV
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag, endgültige Fassung vom 20.07.2021
gez.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Änderungen WuV (219 KB) | |||
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2 | Öffentlich-rechtlicher Vertrag, endgültige Fassung 20.07.2021 (219 KB) |
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Fax: 04123 681-260
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