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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Einrichtung eines neuen Ausschusses  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 10
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 03.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:48 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
Zusatz: Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Regeln!
VO/2021-159 Einrichtung eines neuen Ausschusses
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, Bente
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kahns stellt die Vorlage vor und übergibt das Wort an Herrn Gottschalk, der den Antrag der FWB-Fraktion nebst Begründung vorstellt.

 

Herr Jessen begrüßt den Antrag, merkt jedoch an, dass aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Angaben fehlen, die genannt werden könnten. Hierauf erwidert Herr Johannsen, dass die Aufgaben lieber allgemein und damit breit gefasst benannt werden sollten, als zu konkret.

Überdies liegt ein Antrag der Fraktion vor, die Grünordnungsplanung in der Zuständigkeitsordnung für den neu zu schaffenden Ausschuss festzulegen. Die FWB-Fraktion erklärt sich bereit, den Antrag inhaltlich zu übernehmen und die Zuständigkeit mit in die Aufzählung Nr. 3 aufzunehmen.

 

Es herrscht breiter Konsens über den Antrag der FWB-Fraktion und die Notwendigkeit die Grünordnungsplanung auch umzusetzen. Dies fasst Herr Kahns mit den Worten, es nützen die Besten Beschlüsse nichts, wenn es an der Umsetzung und Einhaltung hapert, zusammen. Hier sieht der Hauptausschuss die Verwaltung in der Pflicht.

 

Der Vorsitzende lässt im Zuge einer Vorabstimmung über den von Herrn Behrens eingebrachten und von Herrn Jessen ergänzten Namensvorschlag abstimmen. Als Name wird einstimmig die Bezeichnung Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz angenommen.

 


Beschluss:

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt den Bau- und Umweltausschuss in Bauausschuss umzubenennen.

 

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt den Namen Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz" r den neu zu bildenden Ausschuss.

 

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt, dass dem Bauausschuss (gemäß Hauptsatzung) folgende Aufgaben obliegen:

1. Bauwesen,

2. Bauleitplanung,

3. Formulierung von Zielen und Erarbeitung von Konzepten zur Stadtentwicklung,

4. Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen,

5. Einschalten von Sonderfachleuten zur Vorbereitung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen von Fallstudien zu städtebaulich bedeutenden Quartieren,

6. Vorberatung für die Flächennutzungs- und Bauleitplanung.

7. Verkehrswesen

 

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt, dass dem Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz (gemäß Hauptsatzung) folgende Aufgaben obliegen:

1. Klima-, Umwelt- und Immissionsschutz,

2. Baum-, Landschafts-, Natur- und Gewässerschutz,

3. Energiesparkonzepte und energetische Sanierung,

4. Technischer und gesundheitlicher Umweltschutz,

5. Kleingartenbelange

 

Der Ausschuss ist außerdem in folgenden Angelegenheiten zu beteiligen:

Vorberatung für die Flächennutzungs- und Bauleitplanung

 

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt, dass der Bauausschuss (gemäß Zuständigkeitsordnung) im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, über folgendes entscheidet:
  1. Entscheidungen über Ausnahmen und Dispense nach § 31 BauGB von den Festsetzungen in Bebauungsplänen.
  2. Genehmigungen im Rahmen städtebaulicher Satzungen nach dem Baugesetzbuch (§ 172 BauGB) und nach der Landesbauordnung (§ 84 LBO SH).
  3. Stellungnahmen zu Planfeststellungsverfahren.
  4. Einschalten von Fachleuten zur Vorbereitung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und Fallstudien zu städtebaulich bedeutenden Quartieren.
  5. Vorberatung für die Flächennutzungs- und Bauleitplanung
  6. Beteiligung bei der Bebauung von städtischen Grundstücken.
  7. Erlass von Stellplatzsatzungen im Sinne des BauGB.
  8. Stellungnahme der Stadt Barmstedt zum Entwurf überörtlicher Planungen, wie z.B.

-          Landesentwicklungsplanung

-          Regionalplanung

-          regionalen Nahverkehrsplan Kreis Pinneberg

-          Planung anderer Gemeinden mit überörtlicher Bedeutung

-          Naturdenkmalverordnung

  1. Verwendung freier Mittel von Dritten.

 

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt, dass der Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz (gemäß Zuständigkeitsordnung) im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, über folgendes entscheidet:
  1. Entscheidungen zu Maßnahmen zur Verbesserung des Umwelt- und Immissionsschutzes außerhalb der Verfahren nach dem BauGB.
  2. Einschalten von Fachleuten zur Beratung bei umweltrelevanten Themen.
  3. Vorberatung für die Flächennutzungs-, Bauleit- und Grünordnungsplanung im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange.
  4. Entscheidungen bei Maßnahmen im Bereich öffentlicher Park-, Wald- und sonstigen Grünanlagen sowie Regenrückhaltebecken.
  5. Stellungnahme der Stadt zu Planfeststellungsverfahren und zum Entwurf überörtlicher Planungen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte.
  6. Planung und Bereitstellung von Ökokontenflächen.
  7. Verwendung freier Mittel von Dritten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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