Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-159
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Barmstedt vom 01.06.2021 wurde folgender Grundsatzbeschluss gefasst:
- Als neuer ständiger Ausschuss wird ein Umweltausschuss, mit ggf. geändertem Namen, eingerichtet. Dieser behandelt unter anderem Themen des Umwelt- und Immissionsschutzes, des Klimaschutzes, des Baum-, Landschafts-, Natur- und Gewässerschutzes, mit einer Zusammensetzung wie andere regelmäßige Ausschüsse.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden angepassten Entwurf zur anstehenden Änderung der Hauptsatzung sowie der Zuständigkeitsordnung vorzulegen. Insbesondere sollen in diesem Entwurf die Aufgaben und Zuständigkeiten des Umweltausschusses, auch in Abgrenzung des Bauausschusses, beschrieben sein.
Ein Entwurf der Hauptsatzung sowie der Zuständigkeitsordnung wurde den Fraktionen zugesendet. In der Sitzung des Hauptausschusses am 14.09.2021 und anschließend in der Stadtvertretung am 28.09.2021 soll dann über die fertigen Satzungsentwürfe beraten und entschieden werden.
Zunächst soll über den Namen des ständigen Ausschusses und dessen genau definierte Aufgaben (Hauptsatzung) sowie die Entscheidungen im Rahmen der Haushaltsmittel (Zuständigkeitsordnung) beraten werden, damit dies in der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung eingearbeitet werden kann, bevor über diese beraten wird.
Durch die Bildung des neuen Ausschusses ändert sich auch der Name des jetzigen Bau- und Umweltausschusses sowie dessen Aufgaben.
Folgende Namensvorschläge macht die Verwaltung für den neu zu bildenden Ausschuss:
- Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Natur
- Umweltausschuss
- Ausschuss für Umwelt, Klima und Grünes
- Ausschuss für eine nachhaltige Region
- Ausschuss für eine nachhaltige Stadt
- Ausschuss für den Schutz der Umwelt
In dem versendeten Entwurf der Hauptsatzung wurden zunächst für den Bauausschuss sowie für den „Umweltausschuss“ die Aufgaben gemäß dem Antrag der BALL-Fraktion (siehe Anlage) eingefügt. Auch in dem Entwurf der Zuständigkeitsordnung wurde zunächst der Antrag der BALL-Fraktion (siehe Anlage) eingefügt.
Des Weiteren liegt ein Antrag der FWB-Fraktion (siehe Anlage) zu den Aufgaben der Ausschüsse (Hauptsatzung) sowie den Entscheidungen im Rahmen der Haushaltssatzung (Zuständigkeitssatzung) vor.
Folgenden Vorschlag macht die Verwaltung zu dem Fraktionsantrag der BALL:
Die Aufgaben der Ausschüsse in der Hauptsatzung könnten wie folgt angepasst werden:
- Den § 8 f Hauptsatzung „Umweltausschuss“: Ergänzung der Aufgaben mit dem Punkt Nr. 8 Ressourcenschutz- und Nachhaltigkeitsangelegenheiten
- Des Weiteren taucht die Aufgabe Umweltschutz im § 8 f Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 der Hauptsatzung vor; vielleicht kann dies zusammengefasst werden.
Zuständigkeitsordnung:
- § 2 e Umweltausschuss hier könnte folgendes ergänzt werden:
7. Entscheidungen bei Maßnahmen im Bereich von energierelevanten Themen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 8 a Nr. 12 der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
- Der Hauptausschuss empfiehlt den Bau- und Umweltausschuss in Bauausschuss umzubenennen.
- Der Hauptausschuss empfiehlt den Namen …. für den neu zu bildenden Ausschuss.
- Der Hauptausschuss empfiehlt, dass dem Bauausschuss (gemäß Hauptsatzung) folgende Aufgaben obliegen:
1. Bauwesen,
2. Bauleitplanung,
3. Formulierung von Zielen und Erarbeitung von Konzepten zur Stadtentwicklung,
4. Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen,
5. Einschalten von Sonderfachleuten zur Vorbereitung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen von Fallstudien zu städtebaulich bedeutenden Quartieren,
6. Vorberatung für die Flächennutzungs- und Bauleitplanung.
- Der Hauptausschuss empfiehlt, dass dem … Ausschuss (gemäß Hauptsatzung) folgende Aufgaben obliegen:
1. Umwelt- und Immissionsschutz,
2. Klimaschutz,
3. Baum-, Landschafts-, Natur- und Gewässerschutz,
4. Energiesparkonzepte und energetische Sanierung,
5. Technischer und gesundheitlicher Umweltschutz,
6. Kleingartenbelange
7. Verkehrswesen
8. Ressourcenschutz- und Nachhaltigkeitsangelegenheiten
Der Ausschuss ist außerdem in folgenden Angelegenheiten zu beteiligen:
- Vorberatung für die Flächennutzungs- und Bauleitplanung
- Der Hauptausschuss empfiehlt, dass der Bauausschuss (gemäß Zuständigkeitsordnung) im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, über folgendes entscheidet:
1. Entscheidungen über Ausnahmen und Dispense nach § 31 BauGB von den Festsetzungen in Bebauungsplänen.
2. Genehmigungen im Rahmen städtebaulicher Satzungen nach dem Baugesetzbuch (§ 172 BauGB) und nach der Landesbauordnung (§ 84 LBO SH).
3. Stellungnahmen zu Planfeststellungsverfahren.
4. Einschalten von Fachleuten zur Vorbereitung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und Fallstudien zu städtebaulich bedeutenden Quartieren.
5. Vorberatung für die Flächennutzungs- und Bauleitplanung
6. Beteiligung bei der Bebauung von städtischen Grundstücken.
7. Erlass von Stellplatzsatzungen im Sinne des BauGB.
8. Stellungnahme der Stadt Barmstedt zum Entwurf überörtlicher Planungen, wie z.B.
- Landesentwicklungsplanung
- Regionalplanung
- regionalen Nahverkehrsplan Kreis Pinneberg
- Planung anderer Gemeinden mit überörtlicher Bedeutung
- Naturdenkmalverordnung
9. Verwendung freier Mittel von Dritten.
- Der Hauptausschuss empfiehlt, dass der …..Ausschuss (gemäß Zuständigkeitsordnung) im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, über folgendes entscheidet:
1. Entscheidungen zu Maßnahmen zur Verbesserung des Umwelt- und Immissionsschutzes.
2.Vorberatung zu Stellungnahmen zu Planfeststellungsverfahren.
3. Einschalten von Fachleuten zur Beratung bei umweltrelevanten Themen.
4. Vorberatung für die Flächennutzungs- und Bauleitplanung.
5. Entscheidungen bei Maßnahmen im Bereich öffentlicher Park-, Wald- und sonstigen Grünanlagen sowie Regenrückhaltebecken.
6. Stellungnahme der Stadt zum Entwurf überörtlicher Planungen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte.
7. Entscheidungen bei Maßnahmen im Bereich von energierelevanten Themen
8. Verwendung freier Mittel von Dritten.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
- Antrag der BALL-Fraktion zur Hauptsatzung
- Antrag der BALL Fraktion zur Zuständigkeitsordnung
- Antrag der FWB Fraktion
gez. Werner
Büroleitender Beamter
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