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Auszug - Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes SH (StrWG) hier: Geschwister-Scholl-Straße
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ortwin Schmidt (Vorsitzender Bau- und Umweltausschuss) erläutert den Sachverhalt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, die vorstehend genannte Straße in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 Abs. 1 des Straßen -und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 21 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund technischer Probleme nimmt Herr Saß nicht an der Abstimmung teil.
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76