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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg bestehend aus der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 16.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
Zusatz: Bitte beachten Sie die Corona-Regeln!
VO/2021-126 Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg bestehend aus der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Reimers stellt die Vorlage vor und beschreibt die genaue Lage.

Des Weiteren berichtet er, dass eine Änderung des § 3 Nr. 1 der Satzung notwendig ist:

 

1. die Festsetzung von Hecken durch Planzeichen in der Planzeichnung soll entfernt werden;

2. dafür erfolgt in den textlichen Festsetzungen unter § 3 die Einfügung eines neuen Absatzes. Der § 3 lautet dann im Ganzen wie folgt:

 

§ 3 Zulässigkeit von Vorhaben

Über die Zulässigkeit von Vorhaben werden folgende Bestimmungen getroffen:

1. Entlang der nördlichen Grundstücksgrenzen der neu entstehenden Grundstücke sind Hecken zu pflanzen.

2. Auf der Fläche zum Anpflanzen von Hecken ist eine mind. 1,20 m hohe Laubgehölzhecke auf einem mind. 2 m breiten offenen Vegetationsstreifen vorzunehmen und dauerhaft zu erhalten. Grundstücksseitig sind dahinter Zäune zulässig. Die Heckenhöhe hat mindestens der Zaunhöhe zu entsprechen.

 

Es sind standortgerechte, heimische Gehölze zu verwenden.

 

Hinweise: Kirschlorbeersträucher sind nicht heimisch und damit unzulässig.

 

Artenvorschläge:

Hainbuche (Carpinus betulus)

Liguster (Ligustrum vulgare)

Weißdorn (Crataegus monogyna)

Feldahorn (Acer campestre)

Rotbuche (Fagus sylvatica)

Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)

Hasel (Corylus avellana)

Holunder (Sambucus nigra)

Hundsrose (Rosa canina)

Schlehe (Prunus spinosa)

 

 


Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Einbeziehung von Flächen in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für die Wohnbebauung nach § 34 BauGB.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist bereits ein Planungsbüro beauftragt worden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de amt-hoernerkirchen/ bauleitplanung“ durch eine öffentlich Auslegung erfolgen.
  6. Der § 3 Nr. 1 der Satzung wir gemäß den Beratungen angepasst.
     

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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