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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 16 "KiTa-Standort" für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns, hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 15
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ehemalige Gaststätte
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Zusatz: Bitte beachten Sie die Corona-Regeln!
VO/2021-134 Aufstellung des B-Planes Nr. 16 "KiTa-Standort" für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns, hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Winter stellt die Vorlage vor.

Herr Reiner erkundigt sich, ob eine andere Bezeichnung als Gemeindebedarfsfläche möglich ist. Herr Werner erklärt hierzu, dass es sich zunächst nur um die Absichtserklärung handelt und eine Konkretisierung durch den B-Plan erfolgt. Es wird über eine Umformulierung des Beschlusses Nr. 1 diskutiert. Es soll der Zusatz z. B. eingefügt werden.

Herr Fischer weist darauf hin, dass Gespräche mit dem Wasserverband und der unteren Naturschutzbehörde schnellstmöglich veranlass. Herr Werner teilt mit, dass dies bereits bearbeitet wird.

 


Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns wird der B-Plan Nr. 16 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Gemeinbedarfsflächen für z. B. die Errichtung einer Kindertagesstätte.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein ortsansässiges Planungsbüro beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ durch eine öffentlich Auslegung erfolgen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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