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Auszug - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 "nördlich Sackgasse" für das Gebiet am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde Osterhorn nördlich der "Sackgasse" und westlich des Grundstücks "Kloster 26" hier: Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Henning erkundigt sich, ob Ausschließungsgründe gemäß §§ 22 GO vorliegen. Daraufhin verlassen Herr Hagen Bohn und Herr Carsten Bohn den Sitzungssaal.
Beschluss:
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „nördlich Sackgasse“ für das Gebiet am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde Osterhorn nördlich der "Sackgasse" und westlich des Grundstücks "Kloster 26" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Die Aussagen der Unteren Naturschutzbehörde für den Ausgleich zum B-Plan Nr. 4 der Gemeinde Osterhorn werden zur Kenntnis genommen und beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 5 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |
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