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Auszug - Bebauungsplan Nr. 72 C für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe", östlich der Straße "Bornkamp", südlich der AKN-Bahnlinie und nördlich der Kindertagesstätte hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Siefke bittet die Verwaltung darum, den Geh- und Radweg mit in die Planung aufzunehmen.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschluss:
- Für das Gebiet nördlich der „Düsterlohe“, östlich der Straße „Bornkamp“, südlich der AKN-Bahnlinie und nördlich der Kindertagesstätte wird der Bebauungsplan Nr. 72C im Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern
- Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 10 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76