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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2020  

Digitale Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 10
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Bitte beachten Sie die Corona-Regeln!
VO/2020-439 Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2020
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kahns trägt die Vorlage vor. Er merkt an, dass die Zahlen an einer Stelle noch zu korrigieren sind. Der Zuschuss zur Kulturschusterei wurde bereits im Dezember beschlossen. Hierüber muss nicht erneut abgestimmt werden. Ergänzend zu genehmigen sind rechtliche Beratungen in Personalangelegenheiten.

 

Herr Gottschalk erkundigt sich über den Erwerb von Anlagevermögen, unabweisbaren Anschaffungen der Mensa, welche drei Mal mit dem gleichen Produktkonto, aber mit anderen Preisen aufgeführt wurde.

Herr Lichy erklärt, dass es buchungstechnische Gründe hat. Eine konkrete Erläuterung der Verwaltung wird dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Saß erfragt die Ausgabe für die Klimatisierung des 3.OG des Rathauses. Das Rathaus besitzt Sonnenschutzmarkisen, welche in Stand gesetzt werden könnten. Eine Reaktivierung dieser wäre aus seiner Sicht günstiger gewesen, als neue elektrische Klimatisierungen.

Frau Döpke berichtet, dass das Bauamt eine Reaktivierung geprüft hat, die Maßnahmen allerdings teurer gewesen wären, da sie mehrfach zerstört ist.

 

Die Verwaltung wird dies bis zur Stadtvertretung klären.

 

Nachträgliche Stellungnahme der Verwaltung:

Für die Richtigstellung des Genehmigungsbetrages wurde die Ergänzungsvorlage VO/2020-439-1 erstellt.

 

Für die drei eingetragenen Haushaltsüberschreitungen für die unabweisbaren Anschaffungen der Mensa liegen jeweils ein ÜPL-Formular und auch jeweils eine Rechnung vor.

Die erste Rechnung wurde am 08.07.2020 in Höhe von 8.475,98 € gestellt. Abzüglich des Skontos fiel der Betrag in Höhe von 8.221,70 € an.
Dabei handelte es sich zunächst nur um 50% der  Auftragssumme. Angeschafft wurden Küchengeräte.

Am 03.08.2020 hat die beauftragte Firma der Stadt Barmstedt dann die anderen 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Ebenfalls 8.221,70 € nach Skontoabzug.

 

Ebenfalls am 03.08.2020 hat die beauftragte Firma der Stadt Barmstedt eine Rechnung in Höhe von 521,00 € gestellt. Dabei handelt es sich um sämtliche Zubehörteile, wie Kabel, Steckdosen, Sicherungen etc., die für den Einbau der Küchengeräte genutzt wurden.

 

Alle genannten ÜPL´s wurden am 06.08.2020 durch den jeweiligen Genehmiger unterschrieben und danach vom Fachbereich Finanzen gebucht.   

 


Beschluss:

Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2020 (mit Stand vom 14.01.2021) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO. Zu genehmigen ist im Ergebnishaushalt eine Überschreitung in Höhe von 33.522,49 € und im Finanzhaushalt in Höhe von 33.522,49 €.

 

Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 20.000 € wird Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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