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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen  

Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35
Zusatz: Bitte beachten Sie die Corona-Regeln!
VO/2021-067 Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung
hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, Bente
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Werner führt in den Sachverhalt ein..

 


Beschluss:


Die Gemeindevertretung Bokel beschließt die Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe, der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen, gem. § 5 Abs. 1 Nr. 6 AO, an das Amt Hörnerkirchen zum 01.08.2021, unter der Bedingung, dass alle anderen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen ebenfalls an das Amt Hörnerkirchen übertragen. Die Definition des Umfangs der Übertragung ist der Anlage “Entwurf des Berichts über die übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen gem. § 5 AO“ zu entnehmen.
 

Ergänzung: Die Gemeindevertretung empfiehlt zusätzlich einen Ausschuss zu etablieren, der sich um die Belange der Kindertageseinrichtungen kümmert.

.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

 

 


 

 

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