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Auszug - Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung hier: Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner führt in den Sachverhalt ein..
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt die Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe, der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen, gem. § 5 Abs. 1 Nr. 6 AO, an das Amt Hörnerkirchen zum 01.08.2021, unter der Bedingung, dass alle anderen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen ebenfalls an das Amt Hörnerkirchen übertragen. Die Definition des Umfangs der Übertragung ist der Anlage “Entwurf des Berichts über die übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen gem. § 5 AO“ zu entnehmen.
Ergänzung: Die Gemeindevertretung empfiehlt zusätzlich einen Ausschuss zu etablieren, der sich um die Belange der Kindertageseinrichtungen kümmert.
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Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 8 |
Nein- Stimmen: |
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Enthaltungen: |
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