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Auszug - Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gottschalk berichtet aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 26.05.2009. Der Hauptausschuss hat sich mit dem Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer befasst.
Auf Vorschlag der CDU/FDP-Fraktion empfiehlt der Hauptausschuss die Variante C, nämlich den 1. Hund wie bisher zu besteuern und ansonsten die Erhöhung gemäß Vorschlag der Verwaltung vorzunehmen.
Der Antrag der Ball-Fraktion auf Halbierung der Hundesteuer für Sozialpassinhaber wurde vom Hauptausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Der Entwurf einer Nachtragssatzung liegt vor. Der Hauptausschuss empfiehlt, den vorliegenden Entwurf der 2. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer als Satzung zu erlassen.
Herr Dr. Thiel erklärt, dass die Ball-Fraktion ihren Antrag auf Reduzierung der Hundesteuer für Sozialpassinhaber weiterhin aufrechterhält. In § 1 Satz 2 ist daher einzufügen, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II 50 % der Steuer zu zahlen haben. In drei Städten des Kreises Pinneberg und in vielen Orten der Bundesrepublik ist bereits eine derartige Sozialermäßigung geregelt.
Herr Brabandt stellt fest, dass Auslöser der Diskussion über die Erhöhung der Hundesteuer der Antrag der Ball-Fratkion ist. Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, eine Erhöhung der Hundesteuer für die weiteren Hunde nicht vorzunehmen und alles so zu belassen wie es ist.
Die Fraktion wird dem Entwurf der Satzung nicht zustimmen.
Herr Ortwin Schmidt vertritt die Auffassung, dass der vorliegende Entwurf der Satzung Sinn und Verstand hat. Wer sich mehrere Hunde leisten kann, kann die zu entrichtende Hundesteuer zahlen. Die CDU/FDP-Fraktion wird dem Entwurf der Satzung zustimmen.
Beschluss:
A)
Auf Antrag der Ball-Fraktion beschließt die Stadtvertretung in § 1 Satz 2 des Entwurfes einzufügen, dass die Bezieher von Arbeitslosengeld II 50 % der Steuer zu zahlen haben.
B)
Die Stadtvertretung beschließt, den vorliegenden Entwurf der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer als Satzung zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Zu A)
4 Ja- Stimmen:
18 Nein- Stimmen:
Der Antrag der Ball-Fraktion ist damit abgelehnt.
Zu B)
13 Ja- Stimmen:
7 Nein- Stimmen:
2 Enthaltungen:
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