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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2009-312  

Betreff: Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
28.04.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zurückgestellt   
26.05.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.06.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

a) Halbierung der Hundesteuer für Sozialpassinhaber

 

Die BALL-Fraktion hat mit Mail vom 29. Oktober 2008 u. a. die Halbierung der Hundesteuer für die Sozialpassinhaber/innen der Stadt Barmstedt beantragt. Die Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27. September 2000 sieht einen entsprechenden Ermäßigungsgrund nicht vor.

 

Nach Auskunft des Fachamtes für Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten sind zurzeit ca. 130 Haushalte im Besitz eines Sozialpasses. Antragsberechtigt wären ca. 400 Haushalte. In der Stadt Barmstedt gibt es insgesamt ca. 3.880 Haushalte (9.700 Einwohner/innen : 2,5). Damit wären annähernd 10 % der Haushalte berechtigt, einen Sozialpass zu beantragen.

 

In den Haushalten werden zurzeit insgesamt ca. 450 Hunde gehalten. Anzahl der Haushalte und der Hunde ins Verhältnis gesetzt, dürften max. 10 % der Hunde in Haushalten gehalten werden, die Anspruch auf einen Sozialpass hätten. Bei einer Halbierung der Hundesteuer für die diese Haushalte dürfte ein Einnahmeausfall von rd. 1.700 EUR zu erwarten sein (45 Hunde á 37,50 EUR).

 

b) Anhebung der Hundesteuersätze

 

In der Genehmigungsverfügung vom 17. März 2009 zur Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2009 hat die Kommunalaufsichtsbehörde darauf hingewiesen, dass die derzeitige Finanzkrise in noch unbekannter Intensität auf die kommunalen Haushalte durchschlagen kann. Zur Vorbeugung sollten spätestens mit dem Haushalt 2010 die Voraussetzungen für den Erhalt von Fehlbetragszuweisungen geschaffen werden. In den diesbezüglichen Hinweisen des Innenministeriums zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und zur Begrenzung der Ausgaben wird bereits für 2008 ein Hundesteuersatz für den 1. Hund von mindestens 80,00 EUR empfohlen, für 2009 liegt die Empfehlung bei mindestens 90,00 EUR. Die Hundesteuersätze in der Stadt Barmstedt entwickelten sich wie folgt:

 

 

ab 2002

ab 2006

1. Hund

60,00 EUR

75,00 EUR

2. Hund

72,00 EUR

96,00 EUR

jeder weitere Hund

90,00 EUR

120,00 EUR

Gefahrhunde

360,00 EUR

486,00 EUR

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Hundesteuer für den 1. Hund ab 2010 von 75,00 EUR auf 90,00 EUR zu erhöhen. Der Erhöhungssatz von 20 % sollte linear auch auf die weiteren Steuersätze Anwendung finden. Die jährliche Mehreinnahme würde sich auf insgesamt rd. 7.000 EUR belaufen.

 

Sollte ein Ermäßigungsgrund im Sinne des Antrages der BALL-Fraktion (siehe a) in die Satzung aufgenommen werden, würde sich ab 2010 ein Einnahmeausfall von rd. 2.000 EUR ergeben. Die zu erwartenden Steuermehreinnahmen würden sich auf rd. 5.000 EUR jährlich reduzieren.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer auszuarbeiten und zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Mit der Nachtragssatzung sollen die Hundesteuersätze ab 2010 um 20 % angehoben werden. Der Antrag der BALL-Fraktion auf Halbierung der Hundesteuer für Sozialpassinhaber soll – nicht – berücksichtigt werden. 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hundesteuersätze 2009 (18 KB) PDF-Dokument (32 KB)    
Anlage 2 2 Hundesteuersatzung - 2. Nachtrag (26 KB) PDF-Dokument (92 KB)    

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