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Auszug - Entschädigung von Aufwendungen für die Ausweisung von persönlichen Schwerbehindertenparkplätzen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nach Schilderung des Sachverhaltes wird auf Nachfrage festgestellt, dass die Prüfung der Notwendigkeit für die Ausweisung des Schwerbehindertenparkplatzes durch den Kreis bereits stattgefunden hat. In der heutigen Entscheidung geht es nur um die Frage, ob die entstandenen Kosten dem Verursacher auferlegt werden sollten.
Herr Perner spricht sich dafür aus, die Kosten zu erheben.
Herr Brabandt beantragt für die SPD-Fraktion, die Kosten um 50 % zu reduzieren und damit den berechtigten Anliegen Schwerbehinderter Rechnung zu tragen.
Beschluss:
a) Antrag der SPD-Fraktion:
Bei der Ausweisung von persönlichen Schwerbehindertenparkplätzen soll die Verwaltung
eine Unkostenpauschale von 125,-- € (50 % der entstandenen Kosten) festsetzen.
b) Beschlußvorschlag:
Bei der Ausweisung von persönlichen Schwerbehindertenparkplätzen soll die Verwaltung eine Unkostenpauschale von 250,-- € festsetzen.
Abstimmungsergebnis:
Zu a)
Ja- Stimmen: 3
Nein- Stimmen: 4
Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis:
Zu b)
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 1
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