Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2009-322
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Sachverhalt:
In Barmstedt haben bisher ca. 65 Fahrzeugführer einen Berechtigungsschein zum Nutzen der ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze erhalten. Grundlage hierfür ist die Eintragung dez Kürzels aG (außergewöhnlich Gehbehindert) in dem jeweiligen Schwerbehindertenausweis. Die Stadt Barmstedt hat auf allen öffentlichen Parkplätzen entsprechende Stellplätze ausgewiesen. Eine Ausweisung persönlicher Schwerbehindertenparkplätze erfolgte grundsätzlich nicht. Durch Widerspruchsbescheid des Kreises Pinneberg vom 27.03.2009 wurde die Stadt in einem Einzelfall angehalten, einen entsprechenden Stellplatz in einer Straße auszuweisen und zu beschildern. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass der Kostenaufwand erstattungsfähig ist. Die Kosten für die Beschilderung belaufen sich auf etwa 250,- €. Ähnliche Fälle aus dem Kreis Pinneberg sind hier leider nicht bekannt.
Beschlussvorschlag:
Bei der Ausweisung von persönlichen Schwerbehindertenparkplätzen soll die Verwaltung
eine/keine Unkostenpauschale von 250,-- € festsetzen.
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76