Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2009-322  

Betreff: Entschädigung von Aufwendungen für die Ausweisung von persönlichen Schwerbehindertenparkplätzen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Uwe Dieckmann
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
26.05.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

In Barmstedt haben bisher ca. 65 Fahrzeugführer einen Berechtigungsschein zum Nutzen der ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze erhalten. Grundlage hierfür ist die Eintragung dez Kürzels aG (außergewöhnlich Gehbehindert) in dem jeweiligen Schwerbehindertenausweis. Die Stadt Barmstedt hat auf allen öffentlichen Parkplätzen entsprechende Stellplätze ausgewiesen. Eine Ausweisung persönlicher Schwerbehindertenparkplätze erfolgte grundsätzlich nicht. Durch Widerspruchsbescheid des Kreises Pinneberg vom 27.03.2009 wurde die Stadt in einem Einzelfall angehalten, einen entsprechenden Stellplatz in einer Straße auszuweisen und zu beschildern. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass der Kostenaufwand erstattungsfähig ist. Die Kosten für die Beschilderung belaufen sich auf etwa 250,- €. Ähnliche Fälle aus dem Kreis Pinneberg sind hier leider nicht bekannt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Bei der Ausweisung von persönlichen Schwerbehindertenparkplätzen soll die Verwaltung

eine/keine Unkostenpauschale von 250,-- € festsetzen.

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner