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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Regenrückhaltung und Verrohrung Küsterkamp  

Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Bitte beachten Sie die Corona-Regeln!
VO/2020-346 Regenrückhaltung und Verrohrung Küsterkamp
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rennekamp, Dirk
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt (Vorsitzender Bau- und Umweltausschuss) stellt den Sachverhalt kurz vor. Herr Siefke, Herr Kuberzig und Frau Quoirin-Nebel bemängeln, dass sie die Planungen des AZV nicht nachvollziehen können und Fragen ungeklärt geblieben sind. Herr Saß hebt die Notwendigkeit der Maßnahmen hervor. Herr Gottschalk beantragt, folgende ergänzende Beschlüsse zu fassen: Die Zustimmung zur Gesamtmaßnahme wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Kreis Pinneberg erteilt (1). Die Kosten für die erforderliche Neugestaltung nach der Verrohrung des Krückauseitengrabens sind vom AZV zu tragen (2). Der Antrag wird angenommen. Anschließend wurde über alle Beschlussvorschläge zusammen abgestimmt.

 


Beschluss:


1. Die Zustimmung zur Gesamtmaßnahme wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Kreis Pinneberg erteilt.

 

2. Die Kosten für die erforderliche Neugestaltung nach der Verrohrung des Krückauseitengrabens sind vom AZV zu tragen.
 

3. Der Rodung von insgesamt 10.000 m² Forstfläche mit Herstellung des ursprünglichen Rückhaltevolumens des RRB Küsterkamp durch den AZV wird zugestimmt.

 

4. Dem Neubau des Niederschlagwasserkanals entlang des Krückauseitengrabens vom Küsterkamp zur Krückauquerung am Freibad mit Herstellung und Rückbau einer Baustraße aus Stahlplatten durch den AZV unter Nutzung der städtischen Grundstücke wird zugestimmt. Die für Wartung und Unterhaltung notwendigen Grunddienstbarkeiten für den AZV werden im Grundbuch eingetragen, die Kosten trägt der AZV.

 

5. Dem Neubau des Krückaudükers westlich der Brücke Küsterkamp durch den AZV unter Nutzung des städtischen Grundstücks wird zugestimmt. Die für Wartung und Unterhaltung notwendigen Grunddienstbarkeiten für den AZV werden im Grundbuch eingetragen, die Kosten trägt der AZV.

 


Abstimmungsergebnis Aufnahme von 1 und 2:

 

Ja- Stimmen:

12

Nein- Stimmen:

8

Enthaltungen:

2

 

Abstimmungsergebnis zu 1 bis 5:

 

Ja- Stimmen:

15

Nein- Stimmen:

7

Enthaltungen:

0


 

 

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