Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-346
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Sachverhalt:
Die geplanten Arbeiten im Bereich des RRB Küsterkamp werden vom AZV SH in drei Projekte unterteilt. Für jedes dieser drei Projekte hat der AZV SH eine Beschlussvorlage erstellt:
Projekt 01616: Regenwasserrückhaltebecken Küsterkamp
Das RRB Küsterkamp wurde 1991 mit einem Rückhaltevolumen von 2.180 m³ hergestellt. Das verbliebene Rückhaltevolumen beträgt durch Aufwuchs und Verlandung maximal noch ca. 2/3 der ursprünglichen Größe. Durch die ungünstige Geometrie kann das Becken nicht unterhalten werden.
Zur Minimierung der Überstauwahrscheinlichkeit und –menge in der Innenstadt für den Regenfall sollte das Becken möglichst groß ausgelegt werden. Mehr als 50% des Barmstedter Stadtgebietes entwässert über das Regenrückhaltebecken Küsterkamp. Das DWA-Arbeitsblatt A117 empfiehlt, das RRB auf ein 10-jährliches Regenereignis auszulegen. Dafür ist die Herstellung in ursprünglicher Größe erforderlich. Bei kleinerer Auslegung des RRB würden die Wahrscheinlichkeit und die Menge des Überstaus in der Innenstadt deutlich zunehmen.
Das Becken soll daher in der ursprünglich bemessenen Größe und in neuer Geometrie mit Nutzung der ehemaligen Kleingartenfläche so hergestellt werden, dass die Überstauwahrscheinlichkeit und –menge für ein 10-jährliches Regenereignis möglichst gering ist. Ferner soll eine Unterhaltung zukünftig möglich sein. Der Erlenbruch im nördlichen Bereich bleibt erhalten.
Eine Waldumwandlungsgenehmigung für 10.000 m² wurde durch den Landesforst erteilt. Die Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 ist durch den Landesforst sichergestellt. Auf eine Bauvoranfrage beim Kreis Pinneberg wurde die Genehmigungsfähigkeit mitgeteilt und die Abschätzung der FFH-Verträglichkeit und die Genehmigung des Landschaftspflegerischer Begleitplans positiv vorgeprüft. Die vollständige Genehmigungsplanung einschließlich Bodenmanagement wurde mit dem Kreis abgestimmt und wird im Dezember 2020 eingereicht. Rund 7.000 m² wurden bereits gerodet.
Zur Sicherung der Regenwasserableitung aus der Barmstedter Innenstadt und der Vermeidung Austritt von Regenwasser aus dem Kanalsystem in der Innenstadt ist jedoch die Wiederherstellung des Beckens in ursprünglicher Größe und damit die Rodung von insgesamt 10.000 m² Forstfläche erforderlich.
Anlage: Übersichtsplan
Projekt 01881: Verrohrung Krückauseitengraben
Der Krückauseitengraben verläuft parallel zur Krückau und dient im Wesentlichen der Vorflut aus der Kampstraße und über das Regenwasserrückhaltebecken Küsterkamp der Innenstadt sowie den Regenklärbecken Seestraße und Wiesengrund. Damit wird mehr als 50% des Barmstedter Stadtgebietes über den Seitengraben entwässert.
Der Wanderweg zwischen Krückau und Krückauseitengraben unterliegt einer beidseitigen Erosion. Der Krückauseitengraben liegt innerhalb der ausgewiesenen Überflutungsflächen der Krückau, bei Hochwasser staut die Krückau in die Kanäle der Stadt Barmstedt.
Der Krückauseitengraben soll durch einen parallel laufenden Kanal außerhalb des 10 Meter breiten FFH-Schutzstreifens entlang der Krückau ersetzt werden, um die hydraulische Leistungsfähigkeit zu erhöhen, Krückau und Kanalsystem im Starkregenfall bestmöglich zu entkoppeln und weitere Erosion durch den Krückauseitengraben zu unterbinden. Die Anbindung erfolgt sohlgleich an den bereits 2015 verlegten Kanal entlang des Rantzauer Sees vom Freibad bis Spitzerfurth. Nur in diesem begrenzten Bereich an der Fußgängerbrücke am Rantzauer See wird das FFH-Gebiet berührt.
Der Kanal liegt auf einer Länge von ca. 260 m auf Grünflächen der Stadt Barmstedt und auf ca. 30 m Länge auf der Fläche des Freibades der Stadtwerke Barmstedt. Die Stadtwerke haben der Nutzung der Fläche bereits zugestimmt. Auf ca. 150 m Länge erfolgt die Verlegung auf Flächen des AZV.
Für den Bau ist die Verlegung einer temporären Baustraße aus Stahlplatten erforderlich. Nach Fertigstellung des Kanals wird diese zurückgebaut. Die Unterhaltung soll zukünftig nach Möglichkeit über Zufahrten am Küsterkamp, am Regenklärbecken Wiesengrund und am Regenklärbecken Seestraße erfolgen. In seltenen Fällen kann zeitweise und örtlich begrenzt das Auslegen von Stahlplatten für die Unterhaltung erforderlich sein. Der Bau soll in Abstimmung mit dem Kreis ab Mitte August 2021 nach Beendigung der Brutzeiten erfolgen.
Der Seitengraben wird in Abstimmung mit der Stadt und dem Kreis gestaltet und erhält einen Überlauf in den Regenwasserkanal des AZV. Die Lübbingsche Wiese bleibt wie bisher über die Grüppen an den Seitengraben angeschlossen und kann so weiterhin entwässert werden.
Die Abschätzung der FFH-Verträglichkeit und der Landschaftspflegerische Begleitplan sind mit dem Kreis im Vorwege abgestimmt und liegen diesem zur Genehmigung vor. Die vollständige Genehmigungsplanung einschließlich Bodenmanagement wurde mit dem Kreis abgestimmt und wird voraussichtlich im Dezember 2020 eingereicht.
Anlage: Übersichtsplan
Projekt 02038: Krückaudüker
Der Vollausbau der Kampstraße wurde als Gemeinschaftsprojekt von Stadt, Stadtwerken und AZV durchgeführt. Im Zuge der Erneuerung des Regenwasserkanals soll auch der über die Grundstücke Kampstraße 40 und 42 verlaufende Düker wegen mangelnder hydraulischer Kapazität und Baufälligkeit als Fortsetzung des Projektes Ausbau der Kampstraße ersetzt werden.
Der Regenwasserkanal aus der Kampstraße wurde entlang des Fußweges zwischen der Kampstraße 48 und 50 in Richtung der Brücke zum Küsterkamp neu verlegt. Zum Anschluss an die vorhandene Vorflut soll auf der westlichen Seite der Brücke Küsterkamp der Krückaudüker als Pressung unter der Krückau neu hergestellt werden. Die Pressung erfolgt von einem Grundstück des AZV auf der nördlichen Krückauseite aus in Richtung des vorgestreckten Kanals auf der südlichen Krückauseite im vorhandenen Fußweg. Bei dem Fußweg handelt sich um eine nicht gewidmete Fläche der Stadt Barmstedt. Eine Zustimmung ist daher erforderlich.
Die Überdeckung unter der Fließsohle beträgt mindestens 1,50 m und ist damit aus wasserrechtlicher Sicht genehmigungsfrei. Die Zustimmung des Wasserverband Krückau liegt vor. Die Abschätzung der FFH-Verträglichkeit, der Landschaftspflegerische Begleitplan und die Genehmigungsplanung sind mit dem Kreis im Vorwege abgestimmt und liegen diesem zur Genehmigung vor.
Anlage: Übersichtsplan
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
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Beschlussvorschlag:
- Beschlussvorschlag Regenrückhaltebecken Küsterkamp:
Der Rodung von insgesamt 10.000 m² Forstfläche mit Herstellung des ursprünglichen Rückhaltevolumens des RRB Küsterkamp durch den AZV wird zugestimmt.
- Beschlussvorschlag Verrohrung Krückauseitengraben
Dem Neubau des Niederschlagwasserkanals entlang des Krückauseitengrabens vom Küsterkamp zur Krückauquerung am Freibad mit Herstellung und Rückbau einer Baustraße aus Stahlplatten durch den AZV unter Nutzung der städtischen Grundstücke wird zugestimmt. Die für Wartung und Unterhaltung notwendigen Grunddienstbarkeiten für den AZV werden im Grundbuch eingetragen, die Kosten trägt der AZV.
- Beschlussvorschlag Krückaudüker
Dem Neubau des Krückaudükers westlich der Brücke Küsterkamp durch den AZV unter Nutzung des städtischen Grundstücks wird zugestimmt. Die für Wartung und Unterhaltung notwendigen Grunddienstbarkeiten für den AZV werden im Grundbuch eingetragen, die Kosten trägt der AZV.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Barmstedt.
Anlage/n:
Übersichtsplan RRB Küsterkamp
Übersichtsplan Verrohrung des Krückauseitengrabens
Übersichtsplan Erneuerung Krückaudüker
gez.
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Anlagen: | |||||
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1 | Übersichtsplan RRB Küsterkamp (810 KB) | |||
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2 | Übersichtsplan Verrohrung des Krückauseitengrabens (722 KB) | |||
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3 | Übersichtsplan Erneuerung Krückaudüker (865 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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