Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Allris
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Einleitend stellt Frau Döpke klar, dass es gem. § 5 Absatz 1 der Satzung des Zweckverbandes keine ständigen Stellvertreter gibt. Es ist dort ausdrücklich geregelt: Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden oder ihren Stellvertretern/innen im Verhinderungsfall.“
Die „Abwicklung“ der Verbandsversammlungen über das Ratsinformationssystem Allris ist seit geraumer Zeit Inhalt der Zweckverbandsversammlungen. Diesbezüglich wird verwiesen auf Top 13.1. vom 24.11.2016, Top 10.5. vom 06.12.2017, Top 18.3. vom 28.06.2018, Top 12 vom 28.06.2019, Top 10 vom 09.12.2019 und Top 1 vom 14.09.2020.
Die Vorbereitung der Sitzung am 14.09.2020 wurde zu Testzwecken noch zweigleisig über Allris und per E-Mail abgewickelt. Ab der Folgesitzung sollte die „Abwicklung“ ausschließlich über Allris erfolgen.
Für den Zugriff im Rahmen der Zweckverbandsarbeit ist hierfür die Abgabe der entsprechenden Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Vertreter in der Verbandsversammlung gem. § 5 der Verbandssatzung des „Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/ Rantzau“ notwendig. Eine bestehende Einverständniserklärung, z.B. im Zuge anderer Gremien- oder politischer Arbeit ist hierfür nicht ausreichend. Der Zweckverband Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit.
Obwohl bereits Mitte 2019 mit der Abforderung der Einverständniserklärungen begonnen wurde und seitdem mehrfach daran erinnert wurde, liegen zwei Einverständniserklärungen noch nicht vor. Ein weiteres Mitglied hatte scheinbar Probleme mit der Anwendung von Allris. Für diese Mitglieder wurden nochmals alle Unterlagen zusammengestellt und per E-Mail zugesandt. Eine weitere zweigleisige Vorgehensweise ist arbeitstechnisch und organisatorisch nicht zumutbar. Es wurde nochmals darauf hingewiesen, dass, sofern ein Einweisungsbedarf in Allris besteht, dies doch bitte kurz bei Frau Andresen im Rathaus angemeldet werden soll.
Beschluss:
Die Einberufung der Verbandsversammlung gem. § 6 der Verbandssatzung des „Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“ erfolgt über das Ratsinformationsystem Allris. Über Allris werden auch etwaige Anlagen zur Tagesordnung, Beschlussvorlagen und Protokolle bereitgestellt. Unabdinglich ist hierfür die Abgabe der entsprechenden Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Vertreter in der Verbandsversammlung gem. § 5 der Verbandssatzung des „Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“. Unbenommen von Satz 1 bis 3 dieses Beschlusses ist die Bekanntmachung von Termin und Tagesordnung der Verbandsversammlung gem. § 19 der Verbandssatzung des „Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de