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Auszug - Entschlammung der Klärteichanlage
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, Herr Jens Fischer, erläutert den Anwesenden anhand der von der Verwaltung erstellten Vorlage den Sachverhalt zu diesem Punkt: Nach gesetzlichen Grundlagen sind die Gemeinden verpflichtet, alle 5 Jahre eine Schlammspiegelmessung sowie ein Klärschlammanalyse durchzuführen. Diese Arbeiten wurden auch in der Klärteichanlage in Brande-Hörnerkirchen vorgenommen. Die Gemeinden des Amtsbezirkes haben diese Überprüfungen zeitgleich vorgenommen und wollen auch die Ausschreibung sowie die Durchführung der Entschlammung gemeinsam vornehmen. Die letzte Entschlammung der Klärteiche im Amtsbezirk Hörnerkirchen fand, ebenfalls gemeinsam, vor 11 Jahren statt. Um die Maßnahmen im Frühjahr oder spätestens im Spätsommer ernteabhängig durchzuführen, soll die Ausschreibung in 4 Losen, um jede Gemeinde einzeln abzurechnen, zeitnah erfolgen. Herr Roland Richter schlägt vor, alternative Möglichkeiten / Verfahren mit auszuschreiben. Nach ausführlicher Diskussion spricht sich der Bau- und Wegeausschuss für den nachfolgenden Beschlussvorschlag aus:
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Entschlammung der Klärteichanlage im Jahre 2021 durchzuführen und die erforderlichen Mittel im Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 6 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76