Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-374  

Betreff: Entschlammung der Klärteichanlage
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rennekamp, Dirk
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
02.12.2020 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß der Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen ist die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen verpflichtet alle fünf Jahre eine Schlammspiegelmessung und eine Klärschlammanalyse durchzuführen.

 

Diese Arbeiten wurden im September 2020 durch ein Fachlabor durchgeführt. Die Auswertung (Anlage 1) dieser Untersuchung zeigt, dass die Teiche 1a, 1b, 2 und 4 der Teichkläranlage (TKA) kurzfristig entschlammt werden sollten.

 

Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde in den Haushalt 2021 ein Ansatz für die Entschlammung der TKA mit aufgenommen. Die amtsangehörigen Gemeinden streben an, die Entschlammung der TKA gemeinsam durchzuführen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Bau- und Wegeausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Entschlammung der TKA im Jahr 2021 durchzu-führen und die erforderlichen Mittel im Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Es werden 324.400,00 im Haushalt 2021 bereitgestellt.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Schlammspiegelmessung und Klärschlammanalyse TKA Brande-Hörnerkirchen

 

 

 

gez.

Lange, stv. FBL.

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner