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Auszug - B-Plan Nr. 15 "Bahnhofstraße" südlich der Bahnlinie, westlich der "Bahnhofstraße (L112)" und des "Buchenweges", nördlich der "Bokelseßer Straße", hier: Vorbereitung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Unter Hinweis auf die von der Verwaltung erstellte Vorlage informiert Bürgermeister Bernd Reimers die Anwesenden über den aktuellen Sachstand des Bebauungsplanes Nr. 15 „Bahnhofstraße“. Das wasserwirtschaftliche Konzept inklusive der Straßenplanung befinden sich in der Endbearbeitung. Hier müssen nur noch kleine Feinheiten eingearbeitet werden, um die Planung mit der Gemeinde, dem Sielverband Kremper Au und der Wasserbehörde abzustimmen. Diese Abstimmung soll kurzfristig vor der Sitzung der Gemeindevertretung stattfinden. Nach Aussage des Ingenieurbüros kann voraussichtlich auf den Bau eines Regenrückhaltebeckens verzichtet werden, weil die geplante Ableitung des Regenwasser über den geplanten offenen Graben mit Rückstaustufen nach wasserhydraulischen Berechnungen voraussichtlich ausreichen wird.
Das schalltechnische Gutachten liegt ebenfalls im Entwurf vor. Das Ingenieurbüro wartet nur noch auf letzte Rückmeldung des örtlichen Gewerbes, ob hier auf dem Firmengelände eine Lärmminderung durch entsprechende technische Maßnahmen möglich ist. Wenn diese Aussagen eingearbeitet sind, kann der entsprechende Vorschlag für eine Festsetzung im B-Plan erfolgen. Alle weiteren Lärmquellen wie Straße und Schiene sind mit entsprechenden Angaben aus Lärmmessungen hinterlegt.
Die Anregungen und Wünsche aus der Öffentlichkeitsveranstaltung und dem letzten Arbeitskreis des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr werden in die Planungen einbezogen. Beispielhaft sei hier die Veränderung der einzelnen Quartiere genannt. Das Quartier MI 1 beginnt direkt hinter der vorhandenen Bebauung in der Bahnhofstraße mit den Festsetzungen GRZ 0,3, offene Bauweise, II-geschossig und GH 9,0 Meter. Der Bereich des MI 2 befindet sich nun nur noch östlich der neuen Straße an der Bahnhofstraße mit den bisherigen Festsetzungen offene Bauweise, GRZ 0,6, II-geschossig und GH 12,0 Meter.
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