Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-371
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Sachverhalt:
In der Gemeinde Westerhorn ist in dem genannten Bereich in der Bahnhofstraße bereits vor einiger Zeit die Bauleitplanung für die Aufstellung des B-Planes Nr. 15 südlich der Bahnlinie, westlich der „Bahnhofstraße (L 112)“ und des „Buchenweges“, nördlich der „Bokelsesser Straße“ angeschoben worden. Der Aufstellungsbeschluss ist gefasst und die frühzeitige Beteiligung sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung wurden durchgeführt. Die Ergebnisse und Anforderungen hieraus wurden abgewogen und größtenteils in die Planungen einbezogen. Die Stellungnahmen wurden in einer Abwägungstabelle aufgeführt, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Die wesentlichen Punkte hierin sind:
- Forderung eines wasserwirtschaftlichen Konzeptes,
- Bodenuntersuchung/Baugrunderkundung zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit für das wasserwirtschaftliche Konzept,
- Schalltechnische Untersuchung (u.a. Straßen-, Schienen- und Gewerbelärm),
- Abstimmung mit dem Sielverband,
- Aussagen der UNB und aus der Öffentlichkeitsveranstaltung zur Höhe der GRZ, zum Schutz des vorhandenen Knicks und zur Begrünung im Baugebiet.
Inzwischen wurden das wasserwirtschaftliche Konzept, die Baugrunderkundung sowie das schalltechnische Gutachten in Auftrag gegeben und Gespräche sowohl mit dem Sielverband Krempermarsch als auch mit den Planern und örtlichen Firmen aus der nächsten Umgebung des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 15 geführt. Das wasserwirtschaftliche Konzept steht kurz vor dem Abschluss und das schalltechnische Gutachten liegt im Entwurf vor. Aufgrund der vorhandenen Belastungen durch den Straßen- und Schienenlärm sowie der vorhandenen gewerblichen Betriebe sind Festsetzungen im B-Plan erforderlich. Sobald die Unterlagen komplettiert sind, kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch die Gemeindevertretung gefasst werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
- Abwägungsvorschlag aus der frühzeitigen Beteiligung
- Baugrundvorerkundung
- Entwurf des schalltechnischen Gutachtens
gez Lange, stv. FBL.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | BPlan15Westerhorn (648 KB) | |||
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2 | WES19001_13002_4(1) (480 KB) |
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