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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2009 hier: Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 17. März 2009  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 28.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2009-300 Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2009
hier: Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 17. März 2009
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Peter Gottschalk trägt den Sachverhalt vor

Herr Peter Gottschalk trägt den Sachverhalt vor. Er führt aus, dass die am 10. Februar 2009 von der Stadtvertretung beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2009 am 17. März 2009 von der Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt wurde. Mit Schreiben vom 22. Januar 2009 hatte die Wählergruppe „Bürger für Barmstedt“ die Kommunalaufsichtsbehörde um Stellungnahme zum Haushalt 2009 gebeten. Aufgrund der jetzt von der Kommunalaufsichtsbehörde vertretenen Rechtsauffassung sollten insbesondere Änderungen im Bereich der Eigenkapitalentnahme aus dem Abwasserbereich, der Zwischenfinanzierungszinsen für Schulbaumaßnahmen und der Haushaltskonsolidierung im Rahmen eines 1. Nachtrages zum Haushalt 2009 aufgegriffen werden.

 

Herr Heinz Scharrel teilt mit, dass in der nächsten gemeinsamen Sitzung des Haupt- und des Werkausschusses am 26.05.2009 ein Vertreter von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Stadtwerke Barmstedt zu der Eigenkapitalentnahme aus dem Abwasserbereich Stellung nehmen wird. Die Informationen aus der Vorlage sind damit überholt. Herr Scharrel gibt weiterhin ausführliche Erläuterung zur Veranschlagung der Zwischenfinanzierungszinsen für Schulbaumaßnahmen. Auf die Vorlage wird insoweit verwiesen.

Nach einer eingehenden Diskussion wird mehrheitlich starke Kritik an der Haltung der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Pinneberg geübt. Die Kommunalaufsicht hat die Haushaltssatzungen der Stadt Barmstedt und damit die angewandte Praxis zur Veranschlagung der Zwischenfinanzierungszinsen in der Vergangenheit mitgetragen und stets genehmigt. Die Mitglieder des Hauptausschusses können insofern absolut nicht nachvollziehen, wie die Kommunalaufsicht zu ihrer heutigen Haltung kommt und lediglich von einer „Duldung“ der angewandten Praxis sprechen kann.

 

Herr Kai Perner erklärt, dass die Bürger für Barmstedt die Kommunalaufsicht um Stellungnahme gebeten hat, um die angewandte Praxis der Vergangenheit richtig zu stellen, damit die Stadt Barmstedt für die Zukunft uneingeschränkt Fehlbetragszuweisungen erhalten kann.

 

Da ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Stadtwerke in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Werkausschusses am 26.05.2009 zur Eigenkapitalentnahme Stellung nehmen wird, wird die Entscheidung zu diesem TOP auf die nächste Sitzung vertagt.

 

 

 

 


 


 

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