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Vorlage - VO/2009-300
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Sachverhalt:
Die am 10. Februar 2009 von der Stadtvertretung beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2009 wurde am 17. März 2009 von der Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt. Eine Ausfertigung der Genehmigungsverfügung ist dieser Vorlage beigefügt.
Mit Schreiben vom 22. Januar 2009 hatte die Wählergruppe „Bürger für Barmstedt“ die Kommunalaufsichtsbehörde um Stellungnahme zum Haushalt 2009 gebeten. Das Schreiben der Wählergruppe und die hierzu ergangene Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde vom 06. März 2009 sind dieser Vorlage ebenfalls beigefügt.
Aufgrund der jetzt von der Kommunalaufsichtsbehörde vertretenen Rechtsauffassung sollten insbesondere die folgenden Punkte im Rahmen eines 1. Nachtrages zum Haushalt 2009 aufgegriffen werden:
a) Eigenkapitalentnahme aus dem Abwasserbereich
Der Hauptausschuss hat der Stadtvertretung in der Sitzung am 27. Januar 2009 empfohlen, die allgemeine Rücklage des Abwasserbereichs in Höhe von 2.816.171,94 EUR aufzulösen und über den Haushalt der Stadt Barmstedt dem Abwasser-Zweckverband Pinneberg (AZV) als allgemeine Rücklage für den Abwasserbereich der Stadt Barmstedt zur Verfügung zu stellen. Dies könnte im Wege einer Darlehensgewährung an den AZV ermöglicht werden. Die Mittel sollten wie bisher angemessen verzinst werden. Auf die Vorlage VO/2009-249 wird insoweit verwiesen. In der Sitzung der Stadtvertretung am 10. Februar 2009 wurde die Angelegenheit von der Tagesordnung abgesetzt. Eine Klärung der Rechtslage durch die Kommunalaufsichtsbehörde wurde vor einer Beschlussfassung als erforderlich angesehen.
Die Kommunalaufsichtsbehörde stellt nunmehr fest, dass die Abwasserbeseitigung der Stadt Barmstedt mit Wirkung ab 01. Januar 2009 von den Stadtwerken Barmstedt auf den AZV übertragen wurde. Bei dieser Sachlage macht es Sinn, den auf den Abwasserbereich entfallenden Eigenkapitalanteil bei den Stadtwerken zu entnehmen. Von einer Darlehensgewährung an den AZV sollte aber Abstand genommen werden, da es nicht Aufgabe der Stadt ist, Kredite an Dritte zu vergeben. Der Eigenkapitalanteil sollte zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes und – soweit möglich – darüber hinaus zum Abbau des Fehlbedarfs im Verwaltungshaushalt verwendet werden.
Für den Haushalt 2009 ergeben sich hieraus folgende Auswirkungen:
Die im Vermögenshaushalt bei der Haushaltsstelle 700000-923000 eingeplante Darlehensgewährung an den AZV in Höhe von 2.816.200 EUR entfällt.
Aufgrund dieser Minderausgabe ist der bei der Haushaltsstelle 910000-377800 veranschlagte Kreditbedarf zur Eigenanteilfinanzierung in Höhe von 2.081.700 EUR nicht mehr erforderlich. Die Aufnahme eines weiteren bei der Haushaltsstelle 910000-377870 veranschlagten Zwischenfinanzierungskredites für die Schulbaumaßnahme „Geschwister-Scholl-Schule“ in Höhe von 700.000 EUR kann ebenfalls entfallen.
Zur Verringerung des Fehlbedarfs im Verwaltungshaushalt würde danach noch ein Betrag von 34.500 EUR zur Verfügung stehen.
Durch die Absenkung des Kreditbedarfs auf 0 EUR können die im Verwaltungshaushalt 2009 veranschlagten zusätzlichen Zinsausgaben von 67.500 EUR eingespart werden. Durch die Einsparung von ordentlichen Tilgungen vermindert sich zudem die Pflichtzuführung 2009 an den Vermögenshaushalt um 20.000 EUR. In den Folgejahren ist mit Minderausgaben bei den Kapitaldienstleistungen in jährlicher Höhe von rd. 150.000 EUR zu rechnen.
Die Einnahmen aus der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von rd. 155.000 EUR p. a. entfallen erst ab 2010. Die Auszahlung erfolgte bisher um ein Jahr zeitversetzt. 2009 sind somit noch die Eigenkapitalzinsen für 2008 zu erwarten.
b) Zwischenfinanzierungszinsen für Schulbaumaßnahmen
Zur Zwischenfinanzierung der Fördermittel für die verschiedenen Schulbaumaßnahmen wurde in den letzten Jahren die Aufnahme von Krediten erforderlich. Im Zeitraum 1998 bis 2008 beliefen sich die diesbezüglichen Zinsausgaben auf insgesamt 1.010.414,12 EUR. Gemäß Beschluss des Magistrats vom 18. Februar 1997 in Bezug auf den Neubau des Gymnasiums sollten die Zwischenfinanzierungszinsen zur Entlastung des damals bereits defizitären Verwaltungshaushalts aus den Baukostenansätzen des Vermögenshaushaltes finanziert werden. Diesem Finanzierungskonzept hat die Kommunalaufsichtsbehörde in einer Besprechung am 03. Juni 1997 in Anlehnung an die DIN 276 (Veranschlagung von Baukosten unter Einbeziehung von Finanzierungskosten) zugestimmt. Dieses Verfahren wurde in der Folgezeit auch auf die weiteren Schulbaumaßnahmen übertragen.
In der Genehmigungsverfügung zum Haushalt 2009 führt die Kommunalaufsichtsbehörde nunmehr aus, dass das gewählte Verfahren nur „geduldet“ wurde. Nach dem Haushaltsrecht sind Zinsen aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes zu zahlen. Bereits für 2009 wird eine Änderung der Veranschlagung empfohlen. Die in den Baukostenansätzen des Vermögenshaushaltes enthaltenen Zwischenfinanzierungszinsen für Schulbaumaßnahmen belaufen sich 2009 auf insgesamt 187.000 EUR. Bei einer geänderten Veranschlagung würde der Verwaltungshaushalt in dieser Höhe zusätzlich belastet und der Vermögenshaushalt entsprechend entlastet.
In der Gesamtbetrachtung der letzten Jahre wird nun unterstellt, dass das gewählte Verfahren in Bezug auf die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds für die Stadt Barmstedt nachteilig gewesen ist. Möglicherweise soll ein Schaden in sechsstelliger Höhe entstanden sein. Auf die Berichterstattung in der „Barmstedter Zeitung“ vom 27. März 2009 wird insoweit verwiesen.
Im Rückblick auf die mit der Kommunalaufsichtsbehörde geführten Haushaltsgespräche muss aber bezweifelt werden, dass die Aufsichtsbehörde allen Schulbaumaßnahmen zugestimmt hätte, wenn die Zwischenfinanzierungszinsen insgesamt in vorstehender Höhe aus dem Verwaltungshaushalt zu finanzieren gewesen wären. Das zielgerichtete und pragmatische Handeln der Verwaltung dürfte wesentlich dazu beigetragen haben, dass der derzeitige bauliche Zustand der Schulen in Barmstedt erreicht wurde.
Aber auch ein weiterer Aspekt ist unter Hinweis auf Ziffer 3.1.15. des Berichts des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Pinneberg über die Prüfung des Antrages der Stadt Barmstedt auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2004 vom 30. Mai 2005 zu berücksichtigen. Dort heißt es, dass die Gewinne der Stadtwerke Barmstedt zunächst in voller Höhe an die Stadt abzuführen sind; direkte Zuführungen aus dem Gewinn in die Rücklage der Stadtwerke sind bei der Bemessung des Fehlbetrages nicht anerkennungsfähig. Wenn Mittel der Rücklage des Eigenbetriebes zugeführt werden sollen, ist eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Vermögensplan der Stadtwerke zu veranschlagen.
Die vorstehende Prüfungsbemerkung wurde zum Anlass genommen, die diesbezüglichen Haushaltsveranschlagungen und Buchungen zu überprüfen. Die sich nach den Bilanzen der Stadtwerke Barmstedt bis einschließlich 1989 ergebenden Zahlungen wurden nach dem Grundsatz der Bruttoveranschlagung veranschlagt und verbucht. Aus den Bilanzen seit 1990 wird jedoch nur noch der Nettogewinn der Stadtwerke Barmstedt im Verwaltungshaushalt veranschlagt. Die den Rücklagen der Stadtwerke zugeführten Beträge wurden bereits vorher in Abzug gebracht. Insoweit wurde der Grundsatz der Bruttoveranschlagung nicht beachtet. Die Gründe hierfür sind in der bereits Anfang der 1990-er Jahre schwierigen Haushaltslage zu suchen. Damals war der Verwaltungshaushalt zwar noch ausgeglichen, dennoch mussten alle Anstrengungen zur Senkung des Kreditbedarfs unternommen werden. Eine Maßnahme hierzu war aus der Erinnerung des Kämmerers heraus die Anordnung des damaligen Bürgermeisters, die Zuführung zu den Rücklagen der Stadtwerke aus dem Vermögenshaushalt herauszunehmen und die Gewinnablieferung nur noch mit dem Nettobetrag im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen.
Als Folge der Nettoveranschlagung ist der Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt um die Zuführungsbeträge zu den Rücklagen der Stadtwerke gestiegen. Gleichzeitig wurde der Vermögenshaushalt um diese Zahlungen entlastet, was in der Regel entsprechend geringere Kreditaufnahmen nach sich zog. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Beträge:
Bilanz 1990, Abwicklung im Haushaltsjahr 1992 | 36.813,02 EUR |
Bilanz 1991, Abwicklung im Haushaltsjahr 1993 | 51.129,19 EUR |
Bilanz 1992, Abwicklung im Haushaltsjahr 1994 | 51.129,19 EUR |
Bilanz 1993, Abwicklung im Haushaltsjahr 1995 | 67.546,53 EUR |
Bilanz 1994, Abwicklung im Haushaltsjahr 1996 | 63.306,75 EUR |
Bilanz 1998, Abwicklung im Haushaltsjahr 2000 | 109.082,20 EUR |
Bilanz 1999, Abwicklung im Haushaltsjahr 2001 | 124.470,93 EUR |
Bilanz 2000, Abwicklung im Haushaltsjahr 2002 | 91.638,35 EUR |
Bilanz 2002, Abwicklung im Haushaltsjahr 2004 | 92.000,00 EUR |
Bilanz 2003, Abwicklung im Haushaltsjahr 2005 | 80.000,00 EUR |
Bilanz 2004, Abwicklung im Haushaltsjahr 2005 | 80.000,00 EUR |
Bilanz 2005, Abwicklung im Haushaltsjahr 2006 | 80.000,00 EUR |
Bilanz 2006, Abwicklung im Haushaltsjahr 2007 | 80.000,00 EUR |
Summe = | 1.007.116,16 EUR |
Die Gewinne der Stadtwerke aus den Wirtschaftsjahren 1995, 1996, 1997, 2001 und ab 2007 wurden in voller Höhe an den Haushalt der Stadt Barmstedt abgeführt.
Der Verwaltungshaushalt der Stadt Barmstedt ist seit dem Jahr 1997 defizitär. Zum Ende des Haushaltsjahres 2008 belief sich der Fehlbetrag auf 1.421.701,48 EUR. Wären die Zwischenfinanzierungszinsen dem Verwaltungshaushalt belastet worden, würde sich dieser Betrag auf 2.432.115,60 EUR erhöhen. In Abzug zu bringen sind aber die in den Jahren 1997 bis 2007 erfolgten Zuführungen zu den Rücklagen der Stadtwerke im Gesamtbetrag von 737.191,48 EUR. Danach würde sich dann ein Fehlbetrag von 1.694.924,12 EUR ergeben. Das sind 273.222,64 EUR mehr als Ende 2008 tatsächlich ausgewiesen. Bei Gegenrechnung des die Quote von 40 % übersteigenden Eigenkapitalanteiles der Stadtwerke Barmstedt von rd. 2,8 Mio. EUR wären auch in diesem Fall nicht die Voraussetzungen für den Erhalt von Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds erfüllt.
c) Haushaltskonsolidierung
Die Kommunalaufsichtsbehörde weist darauf hin, dass die derzeitige Finanzkrise in noch unbekannter Intensität auf die kommunalen Haushalte durchschlagen kann. Zur Vorbeugung sollten spätestens mit dem Haushalt 2010 die Voraussetzungen für den Erhalt von Fehlbetragszuweisungen geschaffen werden. Die diesbezüglichen Richtlinien und die bereits mehrmals beratenen Hinweise des Innenministeriums zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und zur Begrenzung der Ausgaben sind dieser Vorlage zur Beratung in den Fraktionen nochmals beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Hinweise der Kommunalaufsichtsbehörde in der Genehmigungsverfügung vom 17. März 2009 zur Haushaltssatzung 2009 zur Verwendung des Eigenkapitals aus dem Abwasserbereich der Stadt Barmstedt und zur Veranschlagung der Zwischenfinanzierungszinsen für Schulbaumaßnahmen im Rahmen der Aufstellung eines 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2009 umzusetzen.
2. Die Fraktionen werden gebeten, die Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds und die hierzu mit Erlass des Innenministeriums vom 10.10.2008 ergangenen Hinweise des Innenministeriums zu beraten und zur Haushaltsberatung 2010 Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung einzubringen.
Anlage/n:
Genehmigungsverfügung vom 17.03.2009 zur Haushaltssatzung 2009
Schreiben der Wählergruppe „Bürger für Barmstedt“ vom 22.01.2009
Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde vom 06.03.2009
Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds
Erlass des Innenministeriums vom 10.10.2008 mit Anlagen
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