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Auszug - Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2021
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Rubart verliest die Vorlage von Herrn Goos.
Herr Goos erklärt, dass mit der Gebührenkalkulation die Firma Treucom beauftragt werden soll. Herr Reimers fügt hinzu, dass Treucom bereits die weiteren Betriebe gewerblicher Art betreut und bearbeitet.
Im Folgenden wundern sich die Ausschussmitglieder zunächst über den hohen
Jahresfehlbetrag. Dieser kommt aber durch die 700.000 € für die geplante Investition in
SH-Netz-Aktien zustande.
Herr Goos erinnert, dass auch hier die 8.400 € für die zusätzliche Küchenkraft in der Kita
Küsterkoppel mit beschlossen werden und in den Haushalt für 2021 aufgenommen werden
müssen. Siehe hierzu auch TOP 9.
Es bestehen seitens des Ausschusses keine Fragen mehr.
Frau Rubart dankt Herrn Goos für seine geleistete Arbeit.
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung
folgenden Beschluss:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2021 und das
Investitionsprogramm der Jahre 2022 bis 2024 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom
12. November 2020 beschlossen.
Zusätzlich stellt die Gemeinde Westerhorn den Personalkostenanteil der zusätzlichen
Küchenkraft in der Kita Küsterkoppel in Höhe von 8.400 € zur Verfügung.
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 5 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
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