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Auszug - Sachstandsbericht B-Plan Nr. 67 Zustimmung zur frühzeitigen Behördenbeteiligung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Axel Schmidt berichtet über den Sachstand des B-Planes Nr. 67 und weist auf die Beschlussvorlage hin. Im weiteren Verlauf dieses Tagesordnungspunktes berichtet Herr Maysack-Sommerfeld detaillierter zu diesem Thema. Die frühzeitige Behördenbeteiligung soll aus dem Grunde durchgeführt werden, damit Zeit eingespart werden und mit dem Bau früher begonnen werden kann. Vorab hat hierzu bereits ein Gespräch über die Umplanung mit der unteren Naturschutzbehörde und anderen an der Planung beteiligten Personen stattgefunden. Damit eine Baugenehmigung erteilt werden kann, ist neben der Aufstellung des B-Planes auch eine Änderung des F-Planes notwendig. Das bedeutet einen Verzug von etwa 3 Monaten. Die ersten formalen Schritte könnten allerdings jetzt schon erledigt werden. Eine frühzeitige Beteiligung der Behörden kann unschädlich für beide Verfahren nebeneinander durchgeführt werden. Nach diesem Scoping-Termin kann die F-Planung fortgeführt werden. Im Anschluss hieran kann dann wieder im Parallelverfahren weitergearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen fertig gestellt sind. Die folgenden Änderungen im F-Plan müssen vorgenommen werden: Der Parkplatz des Wellenbades ist zurzeit als Fläche für den Gemeinbedarf gekennzeichnet, muss aber als öffentlicher Parkbereich dargestellt werden. Die bisher als Grünfläche gekennzeichnete Fläche ist für die zukünftige Bebauung der Seniorenwohnanlage als Gemeinbedarfsfläche Altenwohnanlage vorzusehen. Die Lagerfläche des Bauhofes muss ebenfalls entsprechend dargestellt werden wie die Grünfläche in Richtung Krückau. Immissionsschutzrechtliche Belange könnten im Zusammenhang mit dem Bauhof eine Rolle spielen. Nach Aussage von Herrn Maysack-Sommerfeld sollte der Beschluss gefasst werden, mit den vorhandenen Unterlagen für beide Pläne eine frühzeitige Behördenbeteiligung durchzuführen.
Herr Peter Gottschalk fragt nach den Stellplätzen für die Wohnmobile auf dem Parkplatzgelände des Wellenbades. Diese stellen eine wichtige Funktion dar und müssen nicht aus den Planunterlagen herausgenommen werden. Herr Axel Schmidt spricht an, dass die Parkplatznutzung und der Stellplatzflächen für die Seniorenwohnanlage noch nicht abschließend geklärt ist. In der näheren Umgebung befinden sich jedoch mehrere Parkplätze, die in die Planungen mit einbezogen werden können. Die Mitarbeiter sollten jedoch auf dem Gelände der Seniorenwohnanlage parken können, während die Besucher die öffentlichen Flächen in Anspruch nehmen können.
Frau Mareyke Hermann hält den Bau der Seniorenwohnanlage nach heutigen Mindestanforderungen an dem geplanten Standort nicht für geeignet. Ihrer Meinung nach sollte das Bauvorhaben an einem anderen Standort geplant werden. Der Verband prüft allerdings derzeit die baulichen Möglichkeiten an dem Standort zwischen der Feuerwehr und dem Parkplatz am Wellenbad. Herr Ernst-Reimer Saß hält den vorgesehenen Standort für hervorragend. Er liegt mitten in einem Erholungszentrum Barmstedts und bietet alle Möglichkeiten.
Herr Peter Gottschalk weist darauf hin, dass die Standortsuche ausführlich diskutiert wurde. Bezüglich der Stellplätze weist er als Vergleichsmöglichkeit auf die Seniorenanlage „Pro Seniore“ in der Moltkestraße hin. Hier sind lediglich 8-10 Parkplätze vorhanden.
Herr Jochen Perner weist auf den Wunsch der zusätzlichen Auffahrt für die Feuerwehr und die Anlieferung des Bauhofes hin. Diese ist durch die Einbeziehung des Nachbargrundstückes in der Marktstraße, welches sich im Eigentum der Stadt Barmstedt befindet, jedoch möglich.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmt der Durchführung einer frühzeitigen Behördenbeteiligung mit den vorhandenen Unterlagen zu.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja- Stimmen
1 Nein- Stimme
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