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Auszug - Bebauungsplan Nr. 72 A.2 für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe", östlich der Straße "Bornkamp", südlich der AKN-Bahnlinie und westlich der Kindertagesstätte hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende stellt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 72A.2 vor.
Bündnis 90/die Grünen bitten darum, dass sich die Verwaltung um einen Investor bemüht, der einen Vorschlag für eine alternative Bebauung entwickelt.
Beschluss:
1. Für das Gebiet nördlich der Düsterlohe, östlich der Straße Bornkamp, südlich der AKN-
Bahnlinie und westlich der Kindertagesstätte wird der Bebauungsplan Nr. 72 A.2 im
Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist
nicht erforderlich. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von Einzel- und
Doppelhäusern
2. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzu-
führen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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