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Auszug - Grundsatzbeschluss zur Unterbringung von Personen mit Asylbewerberstatus bzw. Obdachlosigkeit im Stadtgebiet
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Krumnow nimmt zum Antrag der BALL-Fraktion Stellung. Er berichtet, dass er die Obdachlosenunterkunft in Langeln besichtigt hat. Er schildert die Personenkreise der Obdachlosen und der Asylbewerber. Seiner Auffassung nach benötigen diese Menschen Hilfe im sozialpädagogischen Bereich z.B. durch Streetworker. Durch die gemeinsame Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen wird ein sozialer Brennpunkt geschaffen. Derzeit ist es menschenunwürdig, Personen in Langeln unterzubringen. Er appelliert an die Stadtvertreter/innen, seitens der Stadt weder Asylbewerber noch Obdachlose in der Unterkunft in Langeln unterzubringen.
Frau Schappe-Brabandt berichtet, dass der Sachverhalt im Sozialausschuss behandelt wurde. Der Antrag der BALL-Fraktion ist zurückzuweisen. Eine Unterbringung der vorgenannten Personenkreise sollte weiterhin in Langeln erfolgen.
Herr Ortwin Schmidt verweist auf die Aussagen der Verwaltung, wonach in 2008 mehrere Personen im Stadtgebiet Barmstedt untergebracht werden konnten. Insofern kommt die Verwaltung bereits teilweise den von der BALL-Fraktion erhobenen Ansprüchen nach.
Herr Gottschalk teilt mit, dass die Verwaltung in den letzten Jahren mit Fingerspitzengefühl für eine Unterbringung der Obdachlosen und Asylbewerber im Stadtgebiet und in der Unterkunft in Langeln gesorgt hat. In 2008 wurde nur eine Person in der Unterkunft in Langeln untergebracht.
Er erklärt, dass die FWB-Fraktion den Antrag der BALL-Fraktion nicht unterstützt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung fasst auf Antrag der BALL-Fraktion folgenden Beschluss:
Es werden von der Stadt Barmstedt weder Personen mit Asylbewerberstatus noch obdachlose Menschen in Langeln untergebracht. Die Unterbringung erfolgt in eigenem Wohnraum in Barmstedt. Der erforderliche Wohnraumbedarf ist vorausschauend abzusichern.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja- Stimmen:
19 Nein- Stimmen:
0 Enthaltungen:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
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