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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2009-306  

Betreff: Grundsatzbeschluss zur Unterbringung von Personen mit Asylbewerberstatus bzw. Obdachlosigkeit im Stadtgebiet
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Uwe Dieckmann
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Vorberatung
31.03.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Bereits vor Jahren hat die Stadt Barmstedt ihre Notunterkunft im Jittkamp aufgegeben. Das Grundstück wurde zwischenzeitlich verkauft. Um dennoch –in erster Linie- obdachlose Personen unterbringen zu können, wurden Räumlichkeiten des Amtes Rantzau in Langeln angemietet. Die Unterbringung erfolgt zu einem Pauschalpreis von 220,- € monatlich. Seitens der Stadt Barmstedt sind dort zur Zeit ausschließlich Obdachlose untergebracht. Eine Unterbringung von Minderjährigen bzw. Familien und hilflosen Personen erfolgt aufgrund eines Magistratsbeschlusses aus den achtziger Jahren grundsätzlich nicht.

 

Unterbringung von Obdachlosen:

 

Lediglich ein sehr geringer Anteil der anstehenden Zwangsräumungen enden in einer Notunterkunft (2008 = 1 Fall von 7). Durch den zuständigen Gerichtvollzieher werden die Sozialbehörden frühzeitig benachrichtigt, so dass von dort entsprechende Hilfe geleistet werden kann. Oftmals suchen sich die Betroffenen auch selber eine neue Wohnung. Ohnehin soll eine Unterbringung nur kurzfristig bzw. übergangsweise erfolgen.

 

Die Fälle, die tatsächlich geräumt werden, sind auf dem Wohnungsmarkt nur noch sehr schwer zu vermitteln. Dabei geht es in erster Linie nicht um die Solvenz der Betroffenen, sondern vielmehr um das Verhalten und die persönliche Hygiene. Die in der Zeitung gezeigten Fotos, stammen aus einer entsprechenden Unterkunft. Hier wäre vor einer Wohnungsunterbringung die Betreuung durch Fachkräfte erforderlich.

 

Unterbringung von Asylbewerbern:

 

Die Unterbringung von Asylbewerbern in Langeln unterliegt auch den o.g. Einschränkungen. Dazu erfolgt in der Regel eine Unterbringung nur bis zur Klärung des Asylverfahrens. Dies kann von 6 Monaten bis zu 4 Jahre dauern. Ist das Ergebnis abzusehen, wird eine Wohnung zugewiesen.

 

Vor Übergabe der Unterkünfte in Langeln werden diese durch einen Mitarbeiter des Amtes Rantzau besichtigt und ggf. gereinigt. Die zur Zeit genutzten Räume werden in Kürze renoviert. Dabei werden u.a. die Fußböden ausgetauscht. Aufgrund der Hygiene wird der Nadelfilz durch PVC ersetzt. Zudem erfolgt der Einbau neuer Küchen.

 

Bei einer Vorratsanmietung von Wohnungen in Barmstedt durch die Stadt werden monatliche Kosten auch ohne Belegung fällig. Anfallende Reparaturen und Reinigungen sind durch die Stadt zu tragen. Hier gibt es bereits einschlägige Erfahrungen von Unterbringungen aus vergangenen Jahren (Brunnenstraße/Austraße). Eine Unterbringung von Obdachlosen ohne ständige Betreuung würde auch bei der Stadt zu einer Aufkündigung des Wohnraums führen. 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AntragBALL090331 (21 KB)      

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