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Auszug - Energetische Sanierung in der Grund- und Hauptschule
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Amtsvorsteher Reimers berichtet zur geplanten energetischen Sanierung der Grund- und Hauptschule im Rahmen des Konjunkturpaketes II. Er begrüßt den Architekten, Herrn Thomas Butzlaff, der das Sanierungskonzept erarbeitet hat und bittet ihn, dieses zu erläutern.
Herr Butzlaff erläutert detailliert die einzelnen Maßnahmenpakete. Er stellt weiter dar, mit welchen Investitionen die größten Einsparpotentiale erreicht werden können. Er empfiehlt vorrangig die Dämmung der Kellerdecke und die Sanierung der Heizung. Auf Befragen teilt er mit, dass die Maßnahmen bis auf die Sanierung der Fenster auch während des Schulbetriebes laufen könnten. Herr Konkel erkundigt sich, ob die Nutzung von Solartechnik angedacht ist. Herr Butzlaff antwortet, dass dies bisher nicht der Fall ist, weil zunächst die Gebäudehülle optimiert und damit der Energiebedarf gesenkt werden muss. Herr Pommerening berichtet zum Zustand und zum Wärmewert der eingebauten Fenster.
Herr Bucher weist darauf hin, dass aufgrund des mit dem Kreis vereinbarten Verteilungsschlüssels Sanierungsmaßnahmen angemeldet werden müssen, die die dem Amt zugewiesene Investitionssumme fast genau treffen. Insofern schlägt er vor das Maßnahmenpaket 3 (Dämmung Kellerdecke und Kellerwände) ohne die Dämmung im Sockelbereich und das Maßnahmenpaket 4 (Sanierung der Heizungsanlage) über das Konjunkturpaket II anzumelden. Das Maßnahmenpaket 1 (Dämmung der Dachflächen) und die Dämmung des Sockelbereiches aus dem Maßnahmenpaket 3 sollten separat vom Amt durchgeführt werden.
Herr Bucher weist darauf hin, dass speziell für das Konjunkturpaket II befristet die Landesverordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen dergestalt geändert wurde, dass die Beträge für beschränkte und öffentliche Ausschreibung deutlich heraufgesetzt wurden. Durch Beschluss kann damit in Abweichung von der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes die Landesverordnung zur Anwendung kommen.
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt, die Eilentscheidung des Amtsvorstehers zur Beauftragung des Architekturbüros Butzlaff und Tewes zu genehmigen.
Weiter beschließt der Amtsausschuss, die energetische Sanierung, wie folgt durchzuführen:
Maßnahmenpaket 3 ohne Sockeldämmung im Außenbereich - Konjunkturpaket II
Maßnahmenpaket 4 - Konjunkturpaket II
Maßnahmenpaket 1 - Eigenfinanzierung
Dämmung Sockelbereich außen (aus Maßnahmenpaket 3) - Eigenfinanzierung
Die notwendigen Haushaltsmittel werden als außerplanmäßige Ausgaben zur Verfügung gestellt. Für die Investitionen der Eigenfinanzierung ist die Möglichkeit von anderweitigen Fördermöglichkeiten zu prüfen. Die Finanzierung erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage bzw. durch die Aufnahme von Krediten. Für die Auftragsvergabe gelten abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes die Höchstsätze nach der Landesverordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja- Stimmen:
0 Nein- Stimmen:
0 Enthaltungen:
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