Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Aufgabenkooperation mit dem Kreis Pinneberg im Bereich Vollstreckung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kahns stellt die Vorlage vor.
Frau Bremer-Wilms erkundigt sich über die zwei aufgeführten Vollstreckerstellen 200.33 und 200.34.
Herr Werner berichtet, dass wir nur einen Vollstrecker haben, der Vollstreckungsdienst aber im Innen- und Außendienst unterteilt ist. In dieser Vorlage betrifft es den Außendienstmitarbeiter, der in Rente gehen wird. Die Kollegin im Innendienst wird dann die Kassentätigkeiten mit aufnehmen und im Buchungsgeschäft, welches durch die Doppik wesentlich mehr geworden ist, ihren Einsatz finden. Der Versuch, nur den Außendienst an den Kreis abzugeben, wurde vom Kreis abgelehnt. Bei einer Kooperation müssen daher beide Aufgaben abgegeben werden.
Herr Gottschalk erkundigt sich, ob es einen nahtlosen Übergang auf den Kreis geben wird und der Vertrag mit dem Amt Rantzau entsprechend zum 31.12.2020 geändert wird. Herr Werner bestätigt beides.
Herr Saß erfragt, ob man künftig kontrollieren wird, was der Kreis Pinneberg erwirtschaftet. Herr Werner bestätigt dies und erläutert, dass der Kreis nur nach erfolgtem Auftrag bezahlt wird und demnach den Anreiz hat, möglichst viel zu erwirtschaften. Je mehr er an Außenständen rein holt, desto höher ist seine Gewinnmage.
Beschluss:
Die Stadtvertretung stimmt dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrags zu und beauftragt die Bürgermeisterin, auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Kreis Pinneberg zur Übertragung des Vollstreckungswesens auf den Kreis Pinneberg abzuschließen.
Weiter wird die Bürgermeisterin beauftragt, die Verwaltungskooperation mit dem Amt Rantzau auf dem Gebiet der Außenvollstreckung mit in Kraft treten des Vertrages zu beenden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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