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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-186  

Betreff: Aufgabenkooperation mit dem Kreis Pinneberg im Bereich Vollstreckung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
15.09.2020 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
29.09.2020 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Stelle 200.34 beschäftigt sich mit der Forderungsverfolgung, der sog. „Außenvollstreckung“. Diese wird Ende 2020 vakant. Auf der Stelle liegen auch Anteile einer Verwaltungskooperation in diesem Aufgabenbereich mit dem Amt Rantzau.

 

Der Kreis Pinneberg bietet im Bereich Vollstreckungswesen“ die Übernahme des kompletten Aufgabengebietes als Dienstleitung an. In den Fehlbetragsgutachten der letzten Jahre wird eine derartige Kooperation befürwortet, ebenfalls in einem Gutachten des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2014.

 

Ein Kostenvergleich zeigt im schlechtesten Falle (=niedrigste Einholungsquoten beim Kreis) eine Personalkostenersparnis von ca. 28.600 € pro Jahr bei einer gleichzeitig um gut 55.850 € oder 25,82% höheren Einholungsquote. Die Unterlagen der Berechnung sind beigefügt. Der Vergleich umfasst die Aufgabengebiete der „Innen- und Außenvollstreckung“, also auch den Teil der Forderungsbeitreibung, der sich „vom Büro aus“ erledigen lässt (Stelle 200.33, 19,5 Stunden).

 

Bei einer Neuausschreibung des Aufgabengebietes „Außenvollstreckung“ ist nicht zu erwarten, dass Personal gewonnen werden kann für diese Aufgabe. Schon im Jahr 2016 war es Glück, den jetzigen Mitarbeiter, der ehemaliger Vollstreckungsbeamter bei einer anderen Kommune war, gewinnen zu können. Hausintern Personal dafür gewinnen zu können wurde versucht, jedoch ohne Erfolg.

 

Der Tatsache, dass die Aufgabe „Innen- und Außenvollstreckung“ nicht mehr im Rathaus erledigt wird, stehen neben der Kostenseite folgende weitere Vorteile gegenüber:

 

  • im Fall einer Erkrankung des Personals müsste keine Lohnfortzahlung finanziert werden
  • bei einem Personalausfall entstehen keine Nachbesetzungsprobleme
  • nur das, was tatsächlich gemacht wird, muss bezahlt werden
  • aufgrund einer größeren Bündelung der Schuldner beim Kreis kann dort auch effizienter gehandelt werden

 

Es ist geplant, die Stelleninhaberin der Stelle 200.33 (Innenvollstreckung) dann u.a. mit anderen Aufgaben in der Kasse zu betrauen. Dort ist seit langem ein massiver Überstundenberg beim dort noch beschäftigten Personal zu verzeichnen. Dieser resultiert aus der Mehrbelastung aufgrund der doppischen Buchungsarbeit, die deutlich umfangreicher ist, also die kamerale. Hinzu kommen Aufgaben aus der Einführung / Pflege des DMS.

 

Eine derartige Vollstreckungskooperation mit dem Kreis Pinneberg sind bereits mehrere Gemeinden wie z.B. Quickborn, Rellingen und Helgoland eingegangen.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Abschluss einer Vollstreckungskooperation auf Grundlage der als Anlage beigefügten Vereinbarung. Eine solche müsste auch mit dem Amt Hörnerkirchen  geschlossen werden, dem das Thema im gleichen Sitzungslauf vorgelegt wird.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss.

 

Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stimmt dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrags zu und beauftragt die Bürgermeisterin, auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Kreis Pinneberg zur Übertragung des Vollstreckungswesens auf den Kreis Pinneberg abzuschließen.

 

Weiter wird die Bürgermeisterin beauftragt, die Verwaltungskooperation mit dem Amt Rantzau auf dem Gebiet der Außenvollstreckung mit in Kraft treten des Vertrages zu beenden.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorlage sowie beigefügte Anlagen

 

 

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Anlage/n:

Vertragsentwurf nebst Leistungskatalog und Abrechnungsformular

Kostenvergleich
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Vertragsentwurf Vollsteckung Stadt Barnstedt (170 KB)      
Anlage 1 2 Vollstreckungskosten Vergleichsberechnung (400 KB)      

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