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Auszug - Aufgabenkooperation mit dem Kreis Pinneberg im Bereich Vollstreckung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner stellt die Vorlage vor. Er erklärt, dass der Vertrag zur Übertragung des Vollstreckungswesens auf den Kreis Pinneberg nur sinnvoll ist, wenn die Verwaltungsgemeinschaft einheitlich handelt. Somit ist auch die Entscheidung der Stadt Barmstedt wichtig.
Außerdem wird erläutert, dass es sich um einen Pauschalpreis bei den Vollstreckungskosten handelt und nicht nach Aufwand gezahlt wird, dies führt im Durschnitt zu geringeren Kosten.
Beschluss:
Der Amtsausschuss stimmt dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrags zu und beauftragt den Amtsvorsteher unter der Bedingung der Zustimmung der Stadtvertretung der Stadt Barmstedt zum Vertrag mit dem Kreis Pinneberg zur Übertragung des Vollstreckungswesens auf den Kreis Pinneberg, auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Kreis Pinneberg zur Übertragung des Vollstreckungswesens auf den Kreis Pinneberg abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 18 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Einer der anwesenden Bürger verlässt die Sitzung.
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