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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Anträge des Trägers für die KiTas Kirchenstraße und Küsterkoppel  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:33 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 11, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2020-179 Anträge des Trägers für die KiTas Kirchenstraße und Küsterkoppel
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Henning und Herr Mier stellen die Vorlage kurz vor.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Osterhorn erteilt die Zustimmung zur Aufbringung der außerplanmäßigen Mittel im Bereich der Kitas Kirchenstraße und Küsterkoppel für die folgenden Maßnahmen:

 

1. Die Kita Kirchenstraße kann zum 01.08.2020 eine Küchenkraft im Umfang von 6 Wochenstunden einstellen. Für 2020 verursacht dies Gesamtkosten für die Kita in Höhe von 2.150,00 €.

 

2. Für die Kita Küsterkoppel werden für 5,5 Monate 20 zusätzliche SPA Stunden zur Verfügung gestellt. Für das laufende Jahr entstehen der Kita Küsterkoppel insgesamt 9.500,00 €.

 

Die Gemeindevertretung Osterhorn empfiehlt dem Amtsausschuss Hörnerkirchen die Zustimmung zur Aufbringung der außerplanmäßigen Mittel im Bereich der Kita  Küsterkoppel für die folgende Maßnahme:

 

3. Für die Kita Küsterkoppel werden Mittel zur Erneuerung des Zaunes im vorderen Bereich in Höhe von 6.500,00 € zur Verfügung gestellt. Zusätzlich kann der Zaun erweitert werden,  so dass die letzte Gruppe einen direkten Zugang zum Außengelände erhält. Hierfür entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 1.000,00 €.

 

Die Gemeindevertretung Osterhorn erteilt die Zustimmung zur Aufbringung der außerplanßigen Mittel im Bereich der Kitas Kirchenstraße für die folgende Maßnahme:

 

4. Die KiTa Kirchenstraße kann ab dem 10.08.2020 eine Erzieherin für 5 Wochenstunden einzustellen. Die Personalkosten im Zeitraum 10.08.2020 bis 31.12.2020 betragen ca. 2.700,- €.

 

   

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 8

 

Nein- Stimmen: 0

 

Enthaltungen: 0

 


 

 

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