Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-179
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Sachverhalt:
Die letzte Beiratssitzung der Kindergärten umfasste unter Anderem drei Tagesordnungspunkte, die außerplanmäßige Kosten im Jahr 2020 für den jeweiligen Kita-Betrieb umfassen. Um die Punkte umsetzen zu können, sind entsprechende Zustimmungen der Gemeinden notwendig. Nähere Einzelheiten können dem Antrag der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Höhenfelde-Hörnerkirchen entnommen werden.
Punkt 1:
Die Kita Kirchenstraße möchte gern eine Küchenkraft im Umfang von 6 Wochenstunden einstellen. Sofern keine Küchenkraft eingestellt werden würde, müssten die Aufgaben durch pädagogisches Personal sichergestellt werden. Das pädagogische Personal ist entsprechend kostenintensiver.
Für die Küchenkraft würden in 2020 insgesamt 2.150,00 € und ab 2021 jährlich 5.500,00 € zusätzlich anfallen. Eine Bewerbung für diese Stelle liegt bereits vor.
Punkt 2:
In der Kita Küsterkoppel sind derzeit zwei vakante Stellen. Um diese für Berufseinsteiger attraktiver zu machen, sollte eine Stundenaufstockung im Umfang von 20 SPA Stunden erfolgen. Diese Aufstockung läge auch nur für 5,5 Monate über dem Soll, da mit Inkrafttreten der Kita-Reform zum 01.01.2020 sowieso entsprechend mehr Personal benötigt wird. Entsprechende Bewerbungen für diese Stellen liegen ebenfalls vor.
Die Kosten belaufen sich auf maximal 9.500,00 €. Durch ein aktuell bestehendes Beschäftigungsverbot und die dadurch erfolgenden AAG-Erstattungen werden diese Mittel nahezu erstattet.
Punkt 3:
Der Zaun im vorderen Teil der Kita Küsterkoppel sollte erneuert werden, da er in vielen Bereichen marode ist. In diesem Zuge bittet die Kita um Erweiterung des Zaunes, so dass das Außengelände vergrößert werden würde und alle Gruppen einen direkten Zugang zum Außengelände hätten.
Für die Erneuerung des Zaunes liegt ein Angebot vom 29.09.2019 über 6.500,00 € vor. Die Erweiterung würde zusätzliche Kosten in Höhe von 1.000,00 € verursachen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Osterhorn erteilt die Zustimmung zur Aufbringung der außerplanmäßigen Mittel im Bereich der Kitas Kirchenstraße und Küsterkoppel für die folgenden Maßnahmen:
1. Die Kita Kirchenstraße kann zum 01.08.2020 eine Küchenkraft im Umfang von 6 Wochenstunden einstellen. Für 2020 verursacht dies Gesamtkosten für die Kita in Höhe von 2.150,00 €.
2. Für die Kita Küsterkoppel werden für 5,5 Monate 20 zusätzliche SPA Stunden zur Verfügung gestellt. Für das laufende Jahr entstehen der Kita Küsterkoppel insgesamt 9.500,00 €.
3. Für die Kita Küsterkoppel werden Mittel zur Erneuerung des Zaunes im vorderen Bereich in Höhe von 6.500,00 € zur Verfügung gestellt. Zusätzlich kann der Zaun erweitert werden, so dass die letzte Gruppe einen direkten Zugang zum Außengelände erhält. Hierfür entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 1.000,00 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die drei zusätzlichen Vorhaben würden für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen im Jahr 2020 zusätzliche Kosten in Höhe von 1.764,44 € anfallen.
gez. Lichy
Anlage/n:
Antrag Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hohenfelde-Hörnerkirchen
Kostenaufteilung, ÜPL Kirchenstraße – Küsterkoppel
Antrag Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hohenfelde-Hörnerkirchen: vorzeitige Einstellung zur Personalgewinnung, KiTa Kirchenstr.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76