Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Stellungnahme zum Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Stadt Barmstedt und des Eigenbetriebes "Stadtwerke Barmstedt" -Haushaltsjahre 2013 bis 2016-  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 14
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 23:03 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sportzentrum
Ort: Schulstraße
VO/2020-115-1 Stellungnahme zum Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Stadt Barmstedt und des Eigenbetriebes "Stadtwerke Barmstedt"
-Haushaltsjahre 2013 bis 2016-
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Riepen, SophieBezüglich:
VO/2020-115
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kahns teilt mit, dass über das Thema in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.06.2020 beraten wurde.

Es hat sich lediglich eine Fraktion mit Fragen bei der Verwaltung gemeldet. Insgesamt gibt es eine umfangreiche Stellungnahme der Verwaltung.

 

Herr Dr. Thiel merkt an, dass der Schlussteil des Berichtes nicht in Ordnung ist. Es wird unter anderem behauptet, dass die Stadt Barmstedt sich nicht an die Gesetze hält und die Buchführung nicht ordentlich ist.

Frau Döpke erklärt, dass in dem Anschreiben an das GPA auf die Schlussbemerkung eingegangen wird.

 

Herr Gottschalk weist darauf hin, dass die Stellungnahme der Verwaltung bei dem Thema  Tz. 8.10.4 Vergabe von Energielieferungen geändert werden muss.

Dort muss folgende Stellungnahme aufgeführt werden:

„Die Prüfbemerkungen enthalten nur die pauschale Aussage, dass die Energielieferungen für kommunale Einrichtungen ausschreibungspflichtig sind, ohne eine Rechtsgrundlage und ggf. Ausnahmetatbestände zu benennen. Die Stadtwerke Barmstedt sind ein Eigenbetrieb der Stadt Barmstedt ohne Rechtspersönlichkeit und werden zu 100 % von der Stadt kontrolliert. Daher ist eine Ausschreibungspflicht im Sinne des § 108 GWB

nicht gegeben.“

 


Beschluss:

Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen. Die von der Verwaltung erfolgte

Erwiderung wird mit der Änderung zum Thema Energielieferungen beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gemeindeprüfungsamt inhaltlich von der Beschlussfassung zu informieren und das Vorliegen des Berichtes bekanntzumachen und auszulegen. Hierbei sind datenschutzrechtliche Anforderungen zu gewährleisten.

Der Hauptausschuss stimmt der Schlussbemerkung des GPA‘s nicht zu. Darauf ist in dem Anschreiben an das GPA hinzuweisen.
 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner