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Auszug - Kita Bahnhofstraße Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kuberzig bittet die Leitung der Kita-Bahnhofstraße, eine kurze Stellungnahme zur gewünschten Baumaßnahme abzugeben.
Frau van Lengen gibt einen kurzen Überblick zu den notwendigen und den gewünschten Baumaßnahmen. Sie bietet an, für Fragen Rede und Antwort zu stehen.
Frau Döpke stellt fest, dass die drei vorgeschlagenen Varianten voneinander abweichen und eine Vergleichbarkeit der Kosten nur schwer möglich ist. Hierzu führt Frau van Lengen aus, dass die Ursprungsvariante die Wunschvariante der Kita darstellt. Die weiteren Varianten beinhalten mögliches Einsparpotential.
Die Kita wie auch das Architektenbüro gehen davon aus, dass mit dem Anbau vorerst allen nachfolgenden Verschärfungen der verschiedenen Aufsichten Rechnung getragen wird.
Es wird festgestellt, dass der Gruppennebenraum nicht vorgeschrieben ist. Dieser jedoch gewünscht wird, um ggf. in den Anbau die vorhandene Familiengruppe unterzubringen. Der jetzige Gruppenraum ist zu klein, um fünf Betten nebeneinander aufzubauen. Durch den Gruppennebenraum bestünde die Möglichkeit, eine weitere Gruppe in eine Familiengruppe umzuwandeln.
Frau Döpke vermisst ebenfalls die Variante der im Kuratorium angesprochenen Modulbauweise. Hierzu berichtet Frau van Lengen, dass Sie im Gespräch mit der Architektin Frau Thee wie auch mit Frau Karvink, FB Bauen, zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sich eine Modulbauweise für einen Anbau in dieser Größe nicht rechnet. Auf die Aussagen der Fachkräfte hat sich Frau van Lengen verlassen.
Insofern muss dieses nochmals geprüft werden.
Herr Schmidt berichtet, dass die Kosten des Umbaues lediglich bis 2024 durch den Defizitausgleich getragen werden müssen. Ab 2025 sollten die Kosten durch die Kreisverwaltung getragen werden, da die gesamten Kitakosten dann durch das Standartqualitätskostenmodell (SQKM) gedeckt werden.
Hierzu führt Herr Gülck jedoch aus, dass der Anteil für die Finanzierung der Gebäude nicht explizit im Gesetz benannt ist. Es erscheint fraglich, ob die Baukosten tatsächlich ab 2025 komplett durch das SQKM getragen werden können.
Herr Gottschalk beantragt, dass eine Prüfung für einen möglichen Umzug der Kita in die Räumlichkeiten der Übergangskita erfolgen soll.
Hierzu führt Herr Dieckmann aus, dass die Genehmigung der Übergangskita lediglich als Übergangskita erfolgte. Allein auf Grund des fehlenden Außengeländes erscheint der Umzug nicht genehmigungsfähig zu sein.
Herr Kuberzig stellt fest, dass die Stadt die Kreditkosten bei einem Umbau erneut tragen würde und das Gebäude nach wie vor dem Träger gehört. Es sollte geprüft werden, ob die Möglichkeit eines Grundbucheintrages bzw. einer anderen Möglichkeit besteht, im Falle des Umbaues eine Art Sicherung zu Gunsten der Stadt eintragen zu lassen.
Ob die Umwandlung der Ganztagshortgruppe erfolgen muss, ist derzeit noch unklar und Seitens des Gesetzgebers noch nicht abschließend beschlossen. Insofern bleibt abzuwarten, ob der Umbau der Gruppenräume im DG notwendig ist oder nicht.
Der Beschluss vom 03.03.2020 zur Einrichtung einer kleinen Hortgruppe wie auch einer kleinen Elementargruppe kann ggf. in der nächsten Sitzung aufgehoben werden. Der Beschluss zum Umbau der Küche im DG wird ebenfalls auf die nächste Sitzung vertagt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob ein Umzug der Kita Bahnhofstraße zum 01.08.2021 in die Räumlichkeiten der Übergangskita „Lütte Lüüd“ in der Gebrüderstraße möglich wäre. Eine Kostenermittlung soll erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 8 |
Nein- Stimmen: | 2 |
Enthaltungen: | 0 |
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