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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 76 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der "Großen Gärtnerstraße", westlich der "Kleinen Gärtnerstraße" und östlich der "Redderlohe"; hier: Satzungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 21
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 17.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2019-250 B-Plan Nr. 76 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der "Großen Gärtnerstraße", westlich der "Kleinen Gärtnerstraße" und östlich der "Redderlohe";
hier: Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lentfer, Hans-Werner
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Runge erteilt Herrn Schmidt das Wort. Herr Schmidt erläutert kurz den Bebauungsplan und verliest den Beschlussvorschlag.

Weiterhin weist er darauf hin, dass ein Name für die Straße gefunden werden muss. Vorschläge könnten im nächsten Bau- und Umweltausschuss beraten werden.

 


Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 76 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der „Großen Gärtnerstraße“, westlich der „Kleinen Gärtnerstraße“ und östlich der „Redderlohe“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt den Bebauungsplanes Nr. 76 für das Gebiet südlich der „Großen Gärtnerstraße“, westlich der „Kleinen Gärtnerstraße“ und östlich der „Redderlohe“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräfti­ge Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

23

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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