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Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit Kommunit zur Betreuung der Schul-IT
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Über den vorliegenden Entwurf und die Übertragung der Aufgabe der Betreuung der IT in den Schulen wird ausführlich beraten. Alternativen wie eigenes Personal oder Personal der Stadtwerke mit diesen Aufgaben zu betrauen werden angesprochen. Letztlich wird die Übertragung an kommunit als zielführend angesehen.
Herr Gottschalk bittet im § 2 des Vertrages neben der Beschaffung auch die Inbetriebnahme der Geräte zu verankern.
Herr Dr. Thiel fragt in diesem Zusammenhang nach der Zuständigkeit für den Arbeitsschutz der Beschäftigten in den Schulen bzw. den Gesundheitsschutz der Schüler/innen hinsichtlich einer Strahlenbelastung. Für die Lehrer/innen liegt die Zuständigkeit beim Land. Für die Beschäftigten der Stadt und die Schüler/innen soll eine Anfrage bei der zuständigen Unfallkasse erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Vereinbarung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit Kommunit zur Betreuung des Schul-IT gemäß Vertragsentwurf ergänzt in § 2 um die Inbetriebnahme der Geräte.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 10 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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