Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-280-1
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Sachverhalt:
Im Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt wurde am 18. November beschlossen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit Kommunit zur Betreuung der Schul-IT der Barmstedter Schulen, sowie der Schulen des Amtes Hörnerkirchen und des Amtes Rantzau abzuschließen. Die Verwaltung wurde beauftragt einen Vertragsentwurf mit Kommunit zu erarbeiten. Dieser Vertragsentwurf liegt nun vor und dieser Vorlage bei.
Hintergrundinformationen:
Der Abschluss eines Vertrags ist notwendig, um die Betreuung der Schul-IT zu gewährleisten, den Anforderungen der Förderrichtlinien gerecht zu werden und den Einsatz der beschafften Geräte sicherzustellen. Derzeit wird die EDV in den Barmstedter Schulen von diversen Dienstleistern – teilweise auf Zuruf, wenn gerade Bedarf ist – betreut.
Um Doppelarbeiten zu vermeiden und eine Vertretungssituation zu gewährleisten, wäre es wünschenswert einen Dienstleister zu haben der perspektivisch die komplette EDV Landschaft an den Schulen betreuen kann. Dazu sollte auch das Landesnetz sowie die Schulverwaltungssoftware gehören. Kommunit ist vom IQSH berechtigt diesen Support zu leisten. Neben Kommunit wurden andere Möglichkeiten analysiert. In Gesprächen mit den Stadtwerken wurde deutlich, dass eine Betreuung der kompletten Schul-IT (inkl. Infrastruktur, Netz, Software, Geräten und Serverlandschaft) nicht möglich und gewünscht ist, da dies nicht die Kernkompetenz der Stadtwerke ist und die vorhandenen Kapazitäten übersteigt. Auch weitere Dienstleister konzentrieren sich eher auf Teile des IT Supports und nicht auf die Komplettlösung.
Durch die Beauftragung von Kommunit, entstehen zusätzliche Kosten. Derzeit ist ein Aufwand von ca. EUR 75.000 geschätzt. Die Abrechnung würde bis zum 31.12.2020 über Leistungsscheine erfolgen. Im Anschluss erhebt der Verband eine Verbandsumlage.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Vereinbarung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit Kommunit zur Betreuung des Schul-IT gemäß Vertragsentwurf.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich im Jahr 2020 auf ca. EUR 75.000.
Anlage/n:
Vertragsentwurf Kommunit
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Anlagen: | |||||
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1 | 27.11.2019 - öffentlich-rechtlicher Vertrag Delegation Schul-IT Barmstedt (133 KB) |
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De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76