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Auszug - Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ab 2020 (Hebesatzsatzung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Maier stellt den Entwurf vor.
Herr Goos ergänzt den Sachverhalt und beantwortet die Nachfragen.
Das Gremium diskutiert über die Höhe der Hebesätze und dessen Vor- und Nachteile (u.a. finanziellen Schutz der Bürgerinnen und Bürger, nachhaltige Anhebung der Ertragslage der Gemeinde, die Möglichkeit erfolgversprechende Beantragung der Fehlbetragszuweisungen).
Das Gremium schlägt vor, beide Grundsteuern auf jeweils 360% anzuheben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt die der Vorlage beigefügte Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde brande-Hörnerkirchen (Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen ab 01.01.2020:
Grundsteuer A: 360 %
Grundsteuer B: 360 %
Gewerbesteuer: 380 %
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 7 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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