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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ab 2020 (Hebesatzsatzung)  

Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2019-304 Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ab 2020 (Hebesatzsatzung)
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Maier stellt den Entwurf vor.

 

Herr Goos ergänzt den Sachverhalt und beantwortet die Nachfragen.

 

Das Gremium diskutiert über die Höhe der Hebesätze und dessen Vor- und Nachteile (u.a. finanziellen Schutz der Bürgerinnen und Bürger, nachhaltige Anhebung der Ertragslage der Gemeinde, die Möglichkeit erfolgversprechende Beantragung der Fehlbetragszuweisungen).

 

Das Gremium schlägt vor, beide Grundsteuern auf jeweils 360% anzuheben.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt die der Vorlage beigefügte Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde brande-Hörnerkirchen (Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen ab 01.01.2020:

 

Grundsteuer A:  360 %

Grundsteuer B:  360 %

Gewerbesteuer: 380 %
 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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