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Auszug - Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2018; Ergebnis der Prüfung des Antrags durch das Gemeindeprüfungsamt
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Wortprotokoll |
Die Vorlage wird durch den Vorsitzenden vorgestellt und durch Herrn Maier ergänzt. Eine Fehlbetragszuweisung ist nur möglich, wenn die Mindeststeuersätze erhoben werden. Dies ist in Barmstedt der Fall. Einige Posten, die in früheren Jahren zu Kürzungen führten wurden zwischenzeitlich erfüllt (Parkraumbewirtschaftung an Veranstaltungstagen) bzw. sind weggefallen (Sondergebühren für onleihe Bücherei, Parkraumbewirtschaftung außerhalb von Veranstaltungen). Der in Ansatz gebrachte Anteil des Amtes Hörnerkirchen an der Umlage für kommunit wurde seitens des LVB bereits mit dem Amtsausschuss besprochen. Dort besteht durchaus Bereitschaft, sich daran stärker zu beteiligen. Herr Behrens bittet, das hier nicht nur für die Zukunft verhandelt wird sondern auch für die Jahre 2018 und 2019.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht.
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