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Vorlage - VO/2019-294
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 27.02.2019 hat die Stadt Barmstedt einen Antrag auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung aus dem „Kommunalen Bedarfsfonds“ gemäß § 12 FAG gestellt. Grundlage ist der für das Haushaltsjahr 2018 ausgewiesene Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt in Höhe von 2.043.017,48 € (2017: 2.942.417,01 €). Das Antragsvolumen beläuft sich unter Berücksichtigung von nicht abdeckungsfähigen Beträgen aus Vorjahren in Höhe von 1.165.992,42 € somit auf insgesamt 877.025,04 €.
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg hat den Antrag auf Grundlage der Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds und der Hinweise des Innenministeriums zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten und zur Beschränkung der Ausgaben geprüft. Das mit der Verwaltung abgestimmte Ergebnis der Prüfung liegt zwischenzeitlich vor. Es wurde der Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg zur letzten Prüfung übergeben, vorbehaltlich einer nicht zu erwartenden Änderung ist der Bericht offiziell. Er ist dieser Vorlage mit der Bitte um Kenntnisnahme beigefügt.
Im Ergebnis werden für das Haushaltsjahr 2018 insgesamt 292.745,65 € an Kürzungsbeträgen und nicht als bedarfsdeckungsfähig anerkannt. Einschließlich der in Vorjahren nicht abgedeckten Fehlbeträge ist somit ein Gesamtbetrag von 584.279,39 € zuwendungsfähig. Die Entscheidung über die Bewilligung der Fehlbetragszuweisung liegt beim Innenministerium. Mit einem Bewilligungsbescheid wird im Spätherbst 2019 gerechnet. Die Förderungsquote wird auch erst zu diesem Zeitpunkt festgesetzt. Eine Prognose für die Höhe ist aufgrund völlig unterschiedlicher Auskehrungsquoten der letzten Jahre nicht seriös zu treffen.
Die Prüfungsbemerkungen sollten in die Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2020 einfließen. Bei entsprechender Berücksichtigung könnten die Abzugsbeträge zumindest reduziert werden.
Die Abzugsbeträge sind u.a. auf zu oft übertragene Haushaltsreste in Höhe von 210.229,29 € zurückzuführen. Dieser dabei thematisierte Konflikt mit dem Haushaltsrecht ist jedoch nicht zuweisungsschädlich, da bei entsprechender Beachtung das Ergebnis um diesen Betrag besser ausgefallen wäre und somit kein anderer Effekt eintreten würde, als der, der nun durch die Kürzung eintritt. Darüber hinaus wird auf eine unterlassene Beteiligung des Amtes Hörnerkirchen an der kommunit-Zweckverbandsumlage in Höhe von 50.763,20 € hingewiesen.
Die Zuschüsse für die Schützengilde sowie den Schäferhundeverein, daneben auch der Verzicht auf Parkgebühren, eine freiwillige KiTa-Staffel, die nicht durchgeführte Umbuchung von restlichen KiTa Sanierungsgeld und ein Rücklagenanteil der Feuerwehr-Kameradschaftskasse führen ebenfalls zu Kürzungen des ausgewiesenen Fehlbetrages.
Angeregt wird erneut auch eine Diskussion über den Fortbestand der Badewonne, die mit einem erheblichen Verlustbetrag den ohnehin erneut gesunkenen ausschüttbaren Gewinn der Stadtwerke schmälert.
Im Vergleich zu Vorjahren werden nicht mehr unterlassene Parkgebühren und gesonderte Gebühren für die webbasierte Ausleihe in der Bücherei in Ansatz gebracht.
Hinsichtlich eines eventuellen Antrages für das Haushaltsjahr 2019, der in 2020 zu stellen ist, erfüllt die Stadt Barmstedt die Voraussetzungen bezüglich der Hebesätze der Realsteuern.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss.
Anlage/n:
Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Pinneberg zum Antrag auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2018
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Stellungnahme GPA Fehlbetragsprüfung Haushaltsjahr 2018 (1463 KB) |
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E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76