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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Information zur Kita-Reform 2020  

Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 19.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2019-228 Information zur Kita-Reform 2020
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
 
Wortprotokoll

Herr Gülck erläutert die Vorlage.

 

Im Anschluss spricht Herr Kuberzig Punkte der Kitareform an, die ihm insbesondere aufgefallen sind:

 

- Die geplante Elternentlastung findet statt.

- Eine finanzielle Entlastung der Kommunen findet nicht statt, diverse Vereine und Verbände haben bereits kritische Stellungnahmen abgegeben.

- Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Kitabetreuung wird den Eltern eingeräumt, die Bedarfsplanung ist unter anderem durch die Kommune zu erstellen. Zusätzlich sind Plätze für unvorhergesehenen Bedarf vorzuhalten.

- Die künftige Kostenübernahme erfolgt über das Standardqualitätskostenmodell, alle Kosten die über dieses Modell hinausgehen, sind durch die Kommune zu tragen.

- Es wird ein höheres Qualitätsmanagement eingeführt.

- Unter anderem fallen die Kosten für Miete und Herstellung in die Sachkostenpauschalen, diese werden landesweit in gleicher Höhe gewährt. Sie fallen jedoch im Großraum Hamburg wesentlich höher aus als z.B. in Dithmarschen, insofern ist diese Art der Finanzierung nicht nachvollziehbar.

 

Herr Schmidt führt noch aus, dass die Mehrkosten für die Kommunen eine Entlastung für den Kreis Pinneberg darstellen. Insofern sollte eine Senkung der Kreisumlage erfolgen.

 

Herr Gottschalk weist in diesem Zusammenhang auf den geplanten Rechtsanspruch für die Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern hin. Dies wird auch noch hohe Kosten nach sich ziehen.

 

Zum Abschluss stellt Frau Bremer-Wilms fest, dass die Eltern einen Rechtsanspruch auf eine fünfstündige Betreuung ihrer Kinder haben. Insofern kann es erforderlich werden, dass die Betreuungszeiten der letzten Kitagruppen ebenfalls noch ausgeweitet werden müssen.

 

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