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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-228  

Betreff: Information zur Kita-Reform 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Kenntnisnahme
19.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Das Land Schleswig-Holstein plant zum 01.08.2020 eine umfassende Änderung der Kindertagesbetreuung.

 

Durch das Kita-Reform-Gesetz sollen überproportionale Kostensteigerungen entgegengewirkt, gestiegene Erwartungen an frühkindliche Bildung und Förderung und Qualität der Betreuung umgesetzt sowie die veränderten Familienrealitäten berücksichtigt werden. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, wie auch eine Senkung des zu leistenden Kostenbeitrags der Eltern soll ermöglicht werden.

 

Ziel der Reform ist ein an den Bedarfen orientiertes, verlässliches, bezahlbares und transparentes Finanzierungssystem zu schaffen, das die Verbesserung der Betreuungsqualität ermöglicht.

 

Landeseinheitliche Vorgaben ersetzen viele kreisinterne Regelungen, so dass die Kinderbetreuung landesweit möglichst unter gleichen Voraussetzungen erfolgt. 

 

Die Schließzeiten werden grundsätzlich auf maximal 20 Tage begrenzt und die Elternbeiträge auf höchstens 7,21 € / h für Krippenkinder und 5,66 € / h für Elementarkinder einheitlich festgesetzt. Die Sozialstaffelregelungen erfolgen künftig landesweit einheitlich.

 

Die Einführung der Kita-Datenbank wird für die Träger verpflichtend. Die künftigen Zahlungsflüsse beruhen dann auf diesen Angaben. Insofern drängt der Kreis Pinneberg bereits ab dem 01.01.2020 zur vollständigen Nutzung der Datenbank, um den reibungslosen Zahlungsverkehr ab dem 01.08.2020 gewährleisten zu können.

 

Der Fachkraft-Kind-Schlüssel wird grundsätzlich bei allen Gruppen auf 2 Fachkräfte erhöht. In mittleren Gruppen sind 1,5 Fachkräfte und in kleinen Gruppen eine Fachkraft ausreichend. Die räumlichen Voraussetzungen werden mit 2,5 qm für Elementarkinder, 3 qm für Hortkinder und 3,5 qm + 1,2 qm Schlafraum pro Krippenkind festgesetzt.

Die Mindeststandards werden im Kreis Pinneberg bereits weitestgehend erfüllt.

 

Die Kosten des Kitabetriebes werden an Hand des Standard-Qualitäts-Kosten-Modells (SQKM) ermittelt. Es steht den Kommunen frei, darüber hinausgehende Leistungen für die Kitas bereit zu stellen.

 

Im SQKM sind  Personal- und Sachkostenanteile sowie gruppenbezogene Leitungsanteile enthalten. Die Gruppen werden durch eine Fachkraft der Entgeltgruppen S8a sowie einer Fachkraft der Gruppe S3 betreut. Die S3 Fachkräfte stellen pädagogische Assistenten dar, die auf dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht vorhanden sind. Insofern wird an diesem Punkt bereits eine zusätzliche Kostenübernahme durch die Stadt Barmstedt erforderlich.

Leitungsanteile bestehen im Umfang von 1/5 Arbeitszeit einer Vollzeitkraft je Gruppe, ab der 5. Gruppe erfolgt die Übernahme einer vollen Leitungskraft. Weitere Leitungsanteile werden nicht berücksichtigt und gehen somit voll zu Lasten der Kommune.

 

Im Übergangszeitraum vom 01.08.2020 bis zum 31.12.2024 erfolgt die Finanzierung der Kindergärten über die Standortkommunen. Wohnortkommunen leisten die einheitlichen Betreuungsmittel je Kind an den Kreis, dieser leitet dann die Landes- wie auch die kommunalen Mittel an die Standortkommunen entsprechend der vorhandenen betreuten Gruppen weiter. Insofern wird im Haushalt ein wesentlich höherer Mittelumlauf erfolgen.

 

Die Finanzierung der Kindertagespflege (Tagesmütter) erfolgt ebenfalls über die Wohnortkommunen. Bisher hat der Kreis Pinneberg diese Zahlungen aufgebracht.

 

Im Haushalt der Stadt Barmstedt werden folgende Konten neu benötigt bzw. verändert genutzt:

 

361010.416200:

Das Land hat bisher Konnexitätsmittel zum Ausbau des U3 Bereiches geleistet. Diese Förderung wird lediglich noch bis Juli 2020 getätigt, da die Landesmittel zusammengefasst an den Kreis Pinneberg geleistet werden.

 

361010.448200:

Dieses Konto stellt die Einnahme durch den Kostenausgleich für Kinder anderer Kommunen dar. Der Kostenausgleich ist lediglich noch bis Juli 2020 zu leisten.

Ab August 2020 werden Landes- und kommunale Mittel entsprechend der vorgehaltenen Kita-Gruppen an die Kommune gezahlt und auf diesem Konto eingenommen.

 

361010.448801 – 361010.448805:

Die ggf. anfallenden Rückzahlungen aus den Jahresrechnungen der Kitas sind nicht planbar.

 

361010.531200:

Für jedes betreute Barmstedter Kind ist ein Betrag an den Kreis Pinneberg abzuführen. Dieser Kostenpunkt beinhaltet neben den regulären Kita-Kindern ebenso die Kinder in auswärtigen Kitas wie auch die Kinder, die die Betreuung im Rahmen der Tagespflege (Tagesmütter) wahrnehmen. Die Kosten der Tagespflege werden bis zum Juli 2020 komplett durch den Kreis Pinneberg getragen.

 

361010.531200 – 361010.538150:

Auf diesen Kostenstellen werden die Zuschüsse an die Kitas veranschlagt. Lediglich die AWO hat bereits eine Haushaltsplanung unter Berücksichtigung des neuen Kitarechts aufgestellt.

Die anderen Kitas haben entsprechend des derzeit noch gültigen Rechts die Planung vorgenommen. Für die Haushaltsplanung der Stadt Barmstedt wurden diese Planungen anteilige für den Zeitraum 01/2020 – 07/2020 herangezogen. Für den Zeitraum 08/2020 – 12/2020 wurden die Haushaltsansätze entsprechend der Empfehlungen des Landes umgewandelt. Die Gesamtkosten wurden dann in den Haushaltsentwurf übernommen.

 

361010.545200:

Kostenausgleichszahlungen für Barmstedter Kinder, die auswärtig betreut werden, fallen ab August 2020 nicht mehr an. Insofern sollte dieses Konto letztmalig genutzt werden.

 

Der anliegenden Übersicht kann die Ermittlung der Haushaltsansätze 2020 und 2021 für die Kitas sowie die allgemeine Kostenentwicklung im Rahmen der Kinderbetreuung entnommen werden.

Zu berücksichtigen bleibt, dass in 2020 mit einer zusätzlichen Krippengruppe für die Arche Noah geplant wird, sowie erstmalig die Kita Lütte Lüüd während des gesamten Jahres betrieben wird.

 

Da die Kita-Refom noch nicht endgültig verabschiedet wurde, können noch diverse Änderungen eintreten.

Außerdem wurden Unklarheiten entsprechend der Auffassung des Sachbearbeiters in die Haushaltsplanung aufgenommen. So konnte z.B. der Umgang mit dem Integrationsbereich der Arche Noah bisher weder vom Kreis Pinneberg noch vom Städteverband eindeutig vorausgesagt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Jugend und Soziales.

.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Haushaltsplanung 2020, Stand: 01.11.2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HH-Planung 2020 Kita-Ansätze - Stadt, Stand 01.11.2019 (216 KB)      

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