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Auszug - Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2019 bis 30.06.2019
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Kahns stellt den Sachverhalt vor.
Herr Jessen fragt, weshalb bei dem Zuschuss für den Kunstrasenplatz der Begriff Nachschusspflicht steht und was das bedeutet.
Herr Dr. Thiel erklärt, dass die Stadtvertretung die Übernahme von 20 % der anerkannten förderungsfähigen Kosten beschlossen hat. Die Baukosten für den Kunstrasenplatz haben sich im Laufe der Baumaßnahme erhöht. Der Kreis Pinneberg hat die Mehrkosten als förderungsfähig anerkannt. Damit erhöht sich auch der Zuschuss der Stadt Barmstedt für den Kunstrasenplatz. Für diese Erhöhung steht der Begriff „Nachschusspflicht“.
Beschluss:
Die Stadtvertretung nimmt von den im Haushaltsjahr 2019 mit Stand vom 16.07.2019 in der Zeit vom 01.01.2019 – 30.06.2019 zu verzeichnenden geringfügigen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 27.207,13 € sowie im Vermögenshaushalt von 22.723,55 €, die im Einzelfall alle unter 20.000 € liegen, gemäß § 82 GO Kenntnis.
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