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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-153  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2019 bis 30.06.2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Maier, Wolfgang
2. Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
13.08.2019 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
27.08.2019 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt hat die Bürgermeisterin der Stadtvertretung  über die unerheblichen über- und außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen halbjährlich zu berichten.

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2019 sind mit Stand vom 16.07.2019 in der Zeit vom 01.01.2019 bis 30.06.2019 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 49.930,68 € eingetreten:

 

Verwaltungshaushalt:

 

Mehrausgaben insgesamt:

27.207,13

davon

sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung)

 

 

 

 

27.207,13 €

sind Mehrausgaben durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum.

 

 

 

0,00 €

damit sind genehmigungspflichtig:

 

0,00 €

 

 

Vermögenshaushalt:

 

Mehrausgaben insgesamt:

22.723,55 €

davon

sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung)

 

 

 

 

2.230,23 €

sind Mehrausgaben durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum.

 

 

 

20.493,32 €

damit sind genehmigungspflichtig:

 

0,00 €

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Es ist keine Kinder- und Jugendlichenvertretung eingerichtet.

 

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung (gem. §§ 28, 82 GO).

l

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung nimmt von den im Haushaltsjahr 2019 mit Stand vom 16.07.2019 in der Zeit vom 01.01.2019 – 30.06.2019 zu verzeichnenden geringfügigen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 27.207,13 € sowie im Vermögenshaushalt von 22.723,55 €, die im Einzelfall alle unter 20.000 € liegen, gemäß § 82 GO Kenntnis.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorlage

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- Tabellarische Auflistung der Haushaltsüberschreitungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste überplanmäßige-und außerplanmäßige Ausgaben (30.06.2019) (77 KB)      

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