Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-153
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Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt hat die Bürgermeisterin der Stadtvertretung über die unerheblichen über- und außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen halbjährlich zu berichten.
Im Laufe des Haushaltsjahres 2019 sind mit Stand vom 16.07.2019 in der Zeit vom 01.01.2019 bis 30.06.2019 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 49.930,68 € eingetreten:
Verwaltungshaushalt:
Mehrausgaben insgesamt: | 27.207,13 € |
davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung)
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27.207,13 € |
sind Mehrausgaben durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum.
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0,00 € |
damit sind genehmigungspflichtig:
| 0,00 € |
Vermögenshaushalt:
Mehrausgaben insgesamt: | 22.723,55 € |
davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung)
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2.230,23 € |
sind Mehrausgaben durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum.
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20.493,32 € |
damit sind genehmigungspflichtig:
| 0,00 € |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Es ist keine Kinder- und Jugendlichenvertretung eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung (gem. §§ 28, 82 GO).
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung nimmt von den im Haushaltsjahr 2019 mit Stand vom 16.07.2019 in der Zeit vom 01.01.2019 – 30.06.2019 zu verzeichnenden geringfügigen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 27.207,13 € sowie im Vermögenshaushalt von 22.723,55 €, die im Einzelfall alle unter 20.000 € liegen, gemäß § 82 GO Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Vorlage
Anlage/n:
- Tabellarische Auflistung der Haushaltsüberschreitungen
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Anlagen: | |||||
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1 | Liste überplanmäßige-und außerplanmäßige Ausgaben (30.06.2019) (77 KB) |
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