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Auszug - 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen, hier: Offenlegung des Planentwurfes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Wiebke Becker vom Ingenieurbüro Klütz und Collegen erläutert den Anwesenden die verschiedenen Änderungsbereiche des Entwurfes der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen ausführlich, hierbei insbesondere die Flächen in der Gemeinde Bokel.
In der Gemeinde Bokel handelt es sich zum einen um die im Ort belegenen Änderungsbereiche D und E. Der Bereich D war bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Durch die Änderung dieser Außenbereichsflächen mit der Darstellung als Dorfgebiet (MD) wird die vorhandene Bebauung planerisch in das Siedlungsgefüge eingebunden. Der Bereich E, bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, wird als Sondergebiet „SO-Garten- und Landschaftsbau“ dargestellt. Parallel zur 8. Änderung des F-Planes wird für diesen Bereich der Bebauungsplan Nr. 3 aufgestellt.
Die Änderungsbereiche F und G sind als Fläche für Abgrabungen dargestellt und sollen somit dem Sandabbau dienen, während die Flächen H und I für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dienen und als Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Eingriffen durch den Abbau in den Flächen F und G herangezogen werden sollen.
Diskussionsbedarf ergibt sich für den Änderungsbereich F. Zwecks Beteiligung an den Planungskosten der 8. F-Planänderung können nach Ansicht des Ausschusses nur dann Flächen Berücksichtigung finden, wenn schon entsprechende Verträge für den Sandabbau abgeschlossen worden sind. Dies trifft für 2 Flurstücke bisher noch nicht zu. Diese beiden Flächen können bei Bedarf in die nächste F-Plan-Änderung mit einbezogen werden.
Der Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Bokel empfiehlt der Gemeindevertretung bei der Herausnahme von 2 Flurstücken aus dem Änderungsbereich F, für die bisher noch keine vertragliche Regelungen für den Sandabbau getroffen worden sind, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Genehmigung des Planentwurfes:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen zu genehmigen.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Flächennutzungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Folgende Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend:
Abstimmungsergebnis:
5 Ja- Stimmen:
0 Nein- Stimmen:
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