Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2009-264
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Sachverhalt:
Das Aufstellungsverfahren zur 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen ist im Aufstellungsverfahren so weit fortgeschritten, dass die Offenlegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen kann. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sind bereits durchgeführt worden. Die Anregungen und Bedenken wurden in einer Abwägungsunterlage zusammengestellt. Hierfür müssen alle 4 Gemeinden den Planentwurf einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie den wesentlichen der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen billigen und zur Auslegung bestimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Genehmigung des Planentwurfes:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen zu genehmigen.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Flächennutzungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Folgende Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend:
Anlage/n:
1. Entwurf der Begründung zur 8. Änderung
des gemeinsamen F-Planes des Amtes Hörnerkirchen
2. Darstellung der Änderungsbereiche A - I
3. Übersichtskarte
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