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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 73 der Stadt Barmstedt "Wohngebiet beidseitig der Königsberger Straße" für das Gebiet im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der "Königsberger Straße" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 27.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Zu Beginn der Sitzung wird eine Fahrradtour durch Barmstedt erfolgen. Treffpunkt ist vor dem Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Barmstedt / Hörnerkirchen. Bitte ein Fahrrad mitbringen. Die reguläre Sitzung des Ausschusses in der Kommunalen Halle beginnt wie gewohnt um 19:30 Uhr.
VO/2019-103 B-Plan Nr. 73 der Stadt Barmstedt "Wohngebiet beidseitig der Königsberger Straße" für das Gebiet im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der "Königsberger Straße"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende erläutert kurz den bisherigen Verfahrensablauf und bittet sodann Frau Nachtmann die Planung zu erläutern.

 

Frau Nachtmann stellt die Entwurfsplanung des B-Plans Nr. 73 vor und geht auf die Bebauung, die Sichtdreiecke, den Schallschutz, die Anzahl der Wohneinheiten, die Fahrradabstellmöglichkeiten und die Schaffung von Ladesäulen oder eines BHKW ein.

 

Von Seiten der Politik wird eindringlich darauf hingewiesen, dass das Sichtdreieck im Kurvenbereich der Königsberger Straße unbedingt berücksichtigt werden muss.

 


Beschluss:
 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 der Stadt Barmstedt für das Gebiet im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der „Königsberger Straße“ und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 sowie die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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